Beträge in dieser Höhe werden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) den Betroffenen als Schadenersatz und Genugtuung zugesprochen. Bezahlen muss der Staat, der die Betroffenen entgegen den Grundsätzen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) behandelt hat.
Eine automatische Ausschaffung ohne Prüfung des Einzelfalls dürfte in zahlreichen Fällen ein Verstoss gegen die EMRK darstellen. Dies bestätigte der Basler Völkerrechtler und langjährige EGMR-Präsident Luzius Wildhaber am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.
Schlüer: «Spesen»
Bleibt die SVP bei ihrer harten Haltung, könnte ihre Initiative die Schweizer Steuerzahler bald einmal Millionen kosten. Für den Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer ist dies kein Grund für Konzessionen. «Wir können doch nicht machen, was man uns im Ausland sagt, nur weil das Spesen verursachen würde», sagte er am Montag gegenüber der SDA.
Schlüer glaubt aber ohnehin nicht, dass die Schweiz wegen der Initiative mit Strassburg in Konflikt kommt.
Der Zürcher Nationalrat Ulrich Schlüer sieht keinen Grund für Konzessionen. /


Die Einzelfallabklärung werde ja im Rahmen des Strafverfahrens gemacht. Und: «Bei uns hat der Souverän das letzte Wort.» Das habe der Europarat gewusst, als er die Schweiz aufgenommen habe, sagte Schlüer.
Sollte die Schweiz in Strassburg doch einmal unterliegen, müsse sie das EGMR-Urteil einfach ignorieren. «Wir können das zur Kenntnis nehmen, müssen es aber nicht umsetzen», findet Schlüer. Bisher hat das Bundesgericht die Strassburger Urteile konsequent umgesetzt.
EU-Kommission wartet Umsetzung ab
Die EU-Kommission wartet ab, wie die Ausschaffungsinitiative in nationales Recht umgesetz wird. Man werde dies beobachten, sagte eine EU-Kommissionssprecherin am Montag vor den Medien in Brüssel.
«Wir bleiben zuversichtlich, dass die Schweizer Regierung ihre internationalen Verpflichtungen respektiert», sagte die Sprecherin der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton weiter. Auf die Frage, ob EU-Bürger fürchten müssten, künftig für «kleine Straftaten» ausgeschafft zu werden, nahm sie keine Stellung.