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Ausschaffungsinitiative: Uneinigkeit über VerhältnismässigkeitBern - Die Arbeitsgruppe, welche die Ausschaffungsinitiative umsetzen soll, hat sich am Mittwoch zum ersten Mal getroffen. Rechtsprofessor Heinrich Koller, der die Gruppe leitet, ist «voll des Lobes» für die SVP. In den Kernfragen ist aber kein Kompromiss absehbar.ht / Quelle: sda / Mittwoch, 26. Januar 2011 / 17:46 h
Die erste Sitzung habe in angenehmer und konstruktiver Atmosphäre stattgefunden, sagte Koller vor den Medien in Bern. Die SVP habe einen Vorschlag zur Umsetzung der Initiative eingebracht, der als gute Diskussionslage diene. Es werde in der Gruppe möglich sein, konkrete Lösungen mit Varianten auszuarbeiten.
Uneinig waren sich die Vertreter der SVP und die restlichen Mitglieder der Arbeitsgruppe, wie mit der Verhältnismässigkeit umgegangen werden soll. Auch die Frage, wie die Ausschaffungsinitiative in Einklang mit dem Völkerrecht und dem EU-Freizügigkeitsabkommen gebracht werden kann, bleibt umstritten.
«Nicht an uns, Kompromisse zu machen» Die SVP lehnt es weiterhin ab, Ausschaffungen lediglich ab einer gewissen Schwere der Straftat auszusprechen. Dies hatte der in der Abstimmung verworfene Gegenvorschlag zur Initiative vorgesehen. Ebenso wenig kommt für die Partei ein gestraffter Katalog mit lediglich schweren Delikten in Frage. Im Gegenteil: Gemäss ihrem Vorschlag soll im Strafgesetzbuch neu der Tatbestand «Sozialmissbrauch» aufgenommen werden.Schwere der Tat als Knackpunkt: Simonetta Sommaruga /
So soll es möglich werden, Ausländerinnen und Ausländer, die unwahre oder unvollständige Angaben machen und von einem Gericht verurteilt werden, auszuschaffen. «Angesichts des deutlichen Abstimmungsresultats ist es nicht an uns, Kompromisse zu machen», sagte SVP-Vertreter Gregor Rutz. Er hatte als ehemaliger SVP-Generalsekretär die parteiinterne Gruppe geleitet, die den Initiativtext ausarbeitete. Auch Rutz hielt fest, dass die ersten Gespräche in der Arbeitsgruppe Koller konstruktiv waren. «Keine Ausschaffung bei Bagatelldelikten» Roger Schneeberger, der als Vertreter der Kantone in der Arbeitsgruppe Einsitz hat, betonte, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben müsse. Diese sei ein Pfeiler des Rechtssystems. Bei Bagatelldelikten oder Handlungen in Notwehr sollten keine Ausschaffungen erfolgen. So möchte denn auch eine Mehrheit der Arbeitsgruppe eine entsprechende Ausnahmeklausel. Schneeberger ist Generalsekretär der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. In der ersten Sitzung der Gruppe Koller wurde er zu deren Vizepräsident ernannt. Die von Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe will ihren Schlussbericht im Juni veröffentlichen.
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