Das Bundesgericht hatte eine Beschwerde von Nestlé respektive Nespresso gegen einen Entscheid des St. Galler Handelsgerichts teilweise gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung zurückgewiesen. Wie Denner mitteilte, herrschte danach Unklarheit über einen Verkaufsstopp.
Der Präsident des Handelsgerichts bestätige nun gemäss Denner, dass aus dem Bundesgerichtsentscheid nicht hervorgeht, ob sich daraus ein Verkaufsverbot für die Kapseln ergibt. Diese Frage könne erst nach dem Vorliegen der Begründung beantwortet werden.
Kapsel-Produktion läuft weiter
In der Wartezeit setzt Denner den Verkauf fort.
Aus dem Bundesgerichtsentscheid geht kein Verkaufsverbot für die Kapseln hervor. /


Zurzeit sieht die Migros-Tochter keinen Anlass, etwas zu ändern. Der Discounter hatte in den Deutschschweizer Filialen den Kapsel-Verkauf anfangs April wieder aufgenommen.
In der Westschweiz und im Tessin werden die Kapseln im Verlauf der nächsten Woche wieder in die Regale kommen. Mit einem Entscheid des Handelsgerichts rechnet Denner in etwa zwei bis drei Monaten.
Bei der Herstellerfirma der Kapseln, bei Alice Allison im bündnerischen Misox, hiess es auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, der Betrieb laufe normal weiter. Eine Information vom Mittwoch, wonach allen 35 Beschäftigten vorsorglich gekündigt worden war, sei ein «Versehen» gewesen.
Am Dienstag hatte das Bundesgericht den Fall zur Neubeurteilung ans Handelsgericht zurückgewiesen. Das Handelsgericht muss demnach erneut prüfen, ob Denner der Verkauf der Kapseln bis zum Entscheid über die Hauptklage zu verbieten ist.