Das Gericht hob damit das Verkaufsverbot auf, wie Denner am Montag mitteilte. Denner darf die umstrittenen Kapseln somit zumindest bis zum Entscheid über die Hauptklage wieder in seinem Sortiment führen.
Das Handelsgericht hatte das Verkaufsverbot im Januar erlassen, im März aufgrund einer Klage von Denner allerdings wieder aufgehoben. Dagegen hatten Nespresso und Nestlé vor dem Bundesgericht rekurriert und im Juni teilweise Recht bekommen.
Denner darf erstmal die Kaffeekapseln wieder verkaufen. /


Damit war der Ball wieder beim Handelsgericht, welches erneut über das Verkaufsverbot entscheiden musste.
In der Hauptklage wirft Nespresso Denner vor, Markenrechte zu verletzen, weil der Discounter eigene Kaffeekapseln vertreibt, die mit Nespresso-Kaffeemaschinen kompatibel sind.
Nespresso nehme den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts zur Kenntnis, erklärte Pascal Hottinger, Geschäftsführer Nespresso Schweiz, am Montag auf Anfrage der sda. Dieser einstweilige Entscheid habe keinen Einfluss auf künftige Gerichtsbeschlüsse in der Angelegenheit. Nespresso sei von der Beweiskraft ihrer juristischen Argumente überzeugt und werde dieses Verfahren fortsetzen, um die eigenen geistigen Eigentumsrechte zu schützen.