Ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es in vielen europäischen Ländern vorhanden sei, würde die rechtliche Situation für HIV-positiven Menschen entscheidend verbessern, schreibt die Aids-Hilfe Schweiz in einer Mitteilung vom Mittwoch.
«Wir erleben immer wieder, dass die Rechtslage in der Schweiz HIV-positive Menschen daran hindert, ihr Recht einzufordern», wird Aids-Hilfe-Juristin Caroline Suter im Communiqué zitiert. Die Umkehr der Beweislast, also dass zum Beispiel ein Arbeitgeber zeigen müsste, dass er nicht missbräuchlich gehandelt hat, wäre laut Suter ein grosser Schritt.
70 Prozent der HIV-Positiven sind berufstätig
HIV/Aids ist laut der Aids-Hilfe heute eine chronische Krankheit. Dank der in den letzten Jahren stark verbesserten Therapien arbeiteten heute 70 Prozent der HIV-positiven Menschen, zwei Drittel davon zu 100 Prozent.
Im letzten halben Jahr wurden der Aids-Hilfe Schweiz 40 Diskriminierungsfälle oder Datenschutzverletzungen gemeldet, die mit HIV/Aids in einem Zusammenhang standen.
Der HI-Virus: Auch heute werden Aidskranke noch immer diskriminiert. /


16 davon betrafen den Bereich der Erwerbstätigkeit, 9 die Sozialversicherungen, 3 Lebensversicherungen, je 2 das Ausländerrecht, Einreise- und Aufenthalt sowie das Strafrecht. Unter Diverses fällt ein Vorfall. 5 Fälle von Datenschutzverletzungen wurden gemeldet.
Eidgenössische Meldestelle
Die Aids-Hilfe Schweiz ist die eidgenössische Meldestelle für Diskriminierungen im HIV/Aids-Bereich. Sie meldet die ihr bekannten Fälle zwei Mal jährlich der Eidgenössischen Kommission für Aidsfragen.
Sie interveniert bei Fällen von Diskriminierungen, berät HIV-positive Menschen in Rechtsfällen kostenlos und setzt sich dafür ein, dass politische, gesellschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Diskriminierungen verhindern.