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Freispruch für Blochers Ex-Buchhalter gefordertChur - Im Millionenbetrug bei der Ems-Chemie durch einen früheren Chefbuchhalter und dessen Komplizen haben die Verteidiger vor dem Bündner Kantonsgericht Freisprüche für die Beschuldigten verlangt. Heftig kritisiert wurden die harten Strafen der ersten Instanz.bert / Quelle: sda / Montag, 22. August 2011 / 16:32 h
Der ehemalige Chefbuchhalter von Christoph Blochers Ems-Chemie wurde vor einem Jahr vom Bezirksgericht in Domat/Ems GR wegen Betrugs und weiterer Delikte zu acht Jahren Gefängnis verurteilt. Der 75-jährige wurde schuldig gesprochen, das Chemie-Unternehmen mit einem Komplizen um 13 Millionen Franken betrogen zu haben. Der 67 Jahre alte Mittäter wurde zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Fall ist hochkomplex: Die beiden heutigen Rentner sollen die Ems-Chemie über Scheinfirmen mit fiktiven Rechnungen um rund 10 Millionen Franken erleichtert haben. Der 67-Jährige schickte die Rechnungen, der Chefbuchhalter löste die Zahlungen aus. Der Buchalter soll zudem Betrügereien mit Schecks im Umfang von 3 Millionen Franken begangen haben.
Kein Vergleichsfall schweizweit Die Verteidiger verlangten am Montag im Berufungsprozess vor dem Kantonsgericht Graubünden Freisprüche für die Verurteilten und kritisierten die Urteile der Vorinstanz scharf. Das Urteil des Bezirksgerichts in Domat/Ems enthalte willkürliche Beweiswürdigungen, sagte der Verteidiger des Buchhalters.Betrug in der Ems-Chemie. /
Beide Verteidiger waren sich überdies einig, dass die Indizien, die dem Vernehmen nach 50 Bundesordner füllen, für eine Verurteilung nicht ausreichen. Scharf kritisiert wurde die Höhe der Strafen in erster Gerichtsinstanz. Es sei kein Vergleichsfall in der Schweiz bekannt, bei dem Vermögensdelikte derart hart bestraft worden seien, sagte der Anwalt des Buchhalters. Selbst der Financier Werner K. Rey sei für einen betrügerischen Konkurs in viel grösserem Umfang nur zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die Angeklagten bestritten jede Schuld. Der Ex-Chefbuchhalter sagte, er habe den mutmasslichen Komplizen zwar gekannt, über Jahre aber keine Kontakte zu ihm gepflegt. Fragen zum regen Zahlungsverkehr wusste der Chefbuchhalter nicht eindeutig zu beantworten. Er sprach von Zahlungen für Rückvergütungen und Provisionen oder brachte immer wieder andere Erklärungen.
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