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Keine Einigung im FluglärmstreitZürich - Bei den jüngsten Gesprächen im Fluglärmstreit zwischen der Schweiz und Deutschland ist kein Durchbruch erzielt worden. Nach wie vor wird angestrebt, bis Ende Jahr Eckpunkte für eine mögliche Vertragslösung zu definieren.bg / Quelle: sda / Dienstag, 13. September 2011 / 13:04 h
Die schweizerisch-deutsche Arbeitsgruppe war am Montag zusammengetreten, teilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Dienstag mit. Ziel ist es, Lösungen im Fluglärmstreit zu finden.
Die Schweizer Delegation habe der deutschen Seite dargelegt, wie einzelne Betriebsabläufe am Zürcher Flughafen funktionierten. Beispielsweise sei erläutert worden, welche Flugzeugtypen Kloten anfliegen, sagte Daniel Göring, Mediensprecher beim BAZL, auf Anfrage.
Zudem seien noch einmal mögliche Ruhezeiten zur Diskussion gestellt worden. In diesen Zeiträumen dürften keine Anflüge über süddeutsches Gebiet stattfinden. Die Schweiz wolle so wenig Leute wie möglich mit Lärm belasten, aber dem Flughafen Zürich gleichzeitig seine Entwicklungsmöglichkeiten lassen, sagte Göring.
Leuthards Aussage kein Thema Die Gespräche hätten in einer ausgesprochen konstruktiven Atmosphäre stattgefunden.Die Gespräche um den Fluglärm gehen weiter. /
Verschiedene politische Äusserungen, wie etwa jene von Bundesrätin Doris Leuthard (CVP), seien kein Thema gewesen. Die Verkehrsministerin hatte kürzlich mit der Aussage, süddeutsche «Taliban» blockierten eine Lösungsfindung im Fluglärmstreit, für Schlagzeilen gesorgt. Es brauche nun weitere Gespräche zwischen der Schweiz und Deutschland, um bis Ende Jahr Eckpunkte für eine mögliche Vertragslösung zu definieren, sagte Göring weiter. Deshalb soll in der zweiten Herbsthälfte das nächste Treffen der Arbeitsgruppe stattfinden. Wo dieses sein wird, ist noch offen. Schweizer wollen kein Bewegungsmodell Zu den strittigen Punkten zwischen der Schweiz und Deutschland zählen nach wie vor die Anflüge nach Zürich über süddeutsches Gebiet. Die Deutschen möchten deren Zahl reduzieren. Die Schweizer dagegen wollen keine Regelung über Bewegungen, sondern möchten Lärm-Obergrenzen definieren.
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