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Quereinsteigern unter die Arme greifenBern - Die Kantone suchen nach Regeln, um Quereinsteigern den Wechsel in den Lehrerberuf zu erleichtern. Abschlüsse von berufserfahrenen Personen sollen gesamtschweizerisch anerkannt werden. Die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) klärt nun die Mindestanforderungen ab.dyn / Quelle: sda / Donnerstag, 15. September 2011 / 23:01 h
Die EDK schlägt vor, dass Berufsleute, die mindestens 30 Jahre alt sind und über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen, sich beispielsweise «nicht formal erworbene Kompetenzen» anrechnen lassen können. Damit würde sich ihr Studium um maximal ein Jahr verkürzen.
Wie die EDK am Donnerstag mitteilte, könnten diese Kompetenzen mehrjährige Tätigkeit in der Jugendarbeit sein oder Sprachlehr-Erfahrung. «Die Kompetenzen müssen für den Lehrberuf einschlägig sein», hält die EDK fest. Geltend machen kann sie eine Person, die die Maturität oder Berufsmaturität gemacht hat.
Bisher konnten Studierende schulische Vorleistungen und Unterrichtserfahrung ans Studium anrechnen lassen oder formale Leistungen wie einen Hochschulabschluss in Psychologie oder Pädagogik - nicht aber andere berufliche Erfahrungen oder Lebenserfahrung.
Frage ist: mit oder ohne Matur Neu soll auch Personen ohne Maturität der Zugang zu einer Pädagogischen Hochschule möglich werden.Lehrermangel - Überall in der Schweiz fehlen Lehrkräfte. /
Quereinsteigerinnen ohne Matur müssen in einem Dossier nachweisen, «dass sie über Studierfähigkeit verfügen». Die EDK denkt dabei an Personen mit einer abgeschlossenen Lehre und Berufserfahrung. Ein weiterer Vorschlag der EDK ist, dass quereinsteigende Berufsleute nach frühestens einem Studienjahr teilzeitlich unterrichten dürfen. Die Hochschule müsste diese Tätigkeit begleiten. Kandidierende für eine solche Ausbildung müssen vor Studienbeginn einen Berufseignungstest bestehen. Die EDK will nun von Kantonen, Institutionen der Lehrerbildung und bei den Berufsverbänden erfahren, inwieweit Personen, die diesen Ausbildungsweg wählen, im Besitze einer Maturität sein müssen oder sich auch mittels Dossier bewerben dürfen. Die Anhörung zur Änderung des Diplomanerkennungsrechts läuft Mitte Dezember ab.
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