Die Möglichkeit der präventiven Fahndung in Chatrooms war mit der Einführung der neuen Strafprozessordnung (StPO) Anfang dieses Jahres weggefallen. Der Entwurf der nationalrätlichen Rechtskommission soll wieder eine Rechtsgrundlage für die sogenannte verdeckte Fahndung schaffen.
Unter den Begriff fallen kurzfristige Ermittlungen, bei denen sich die Polizeibeamten bloss «einfacher Lügen und Täuschungen» bedienen. Auch für die verdeckte Fahndung ist gemäss Gesetzestext aber das Vorliegen eines Anfangsverdachts zwingend. Ein solcher fehlt aber bei Fahndungen in Chatrooms zur Verhinderung von sexuellen Handlungen in der Regel.
Die Vorlage regle die Fahndung in Chaträumen tatsächlich nur teilweise, sagte Nationalrat Daniel Jositsch (SP/ZH), der den Anstoss zur Vorlage gegeben hat, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Solange kein Verdacht auf strafbare Handlungen vorliege, fielen die Ermittlungen in die Kompetenz der Kantone.
Getarnt im Internet - Zukünftig soll die Polizei wieder mit «einfachen Lügen» nach Pädophilen fahnden. /


Den meisten Kantonen fehlt jedoch eine eigene gesetzliche Grundlagen für die Chatroom-Fahndung.
Hürde herabsetzen
Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS) bedauert denn auch, dass mit der Gesetzesvorlage weiterhin keine «rein präventive Fahndung» auf Bundesebene möglich sei. Ins gleiche Horn stossen die SVP und die FDP.
Der Verband der Polizeibeamten (VSPB) begrüsst, dass mit der Vorlage «bestehende Hindernisse» abgebaut werden sollen. Doch der Text geht dem VSPB entschieden zu wenig weit.
Nach Meinung der CVP hinkt der Gesetzestext der «Cyberspace-Realität» hinterher. Die Dauer der Tätigkeit sowie die Unterscheidung zwischen «besonderem» und «einfachem» Vertrauensverhältnis seien keine geeigneten Abgrenzungsmerkmale. Unter den Parteien unterstützt einzig die SP die «sinnvollen Vorschläge» vollumfänglich.