Die präzisen Vorschriften zur Erhebung, Bearbeitung und Weitergabe dieser Daten erlässt der Bundesrat. Die Leistungserbringer sind derzeit verpflichtet, detaillierte und verständliche Rechnungen sowie alle weiteren Angaben vorzulegen, die es für eine Kontrolle der Leistungen und derer Wirtschaftlichkeit braucht.
Ruth Humbel (CVP/AG) erklärte namens der Kommission, eine wirksame Rechnungskontrolle müsse auf codierte Diagnosen zurückgreifen können. Die Linke wehrte sich vergeblich dagegen; sie sieht den Datenschutz der Patienten gefährdet. Dem Bundesrat wirft sie übereiltes Handeln vor.
Sensible Daten. /

Sensible persönliche Daten
Zu viele Augen könnten bei den Krankenkassen diese Daten unautorisiert einsehen, warnte Yvonne Gilli (Grüne/SG). Auch für Silvia Schenker (SP/BS) handelt es sich hier um äusserst sensible persönliche Daten, die nur dem behandelnden Arzt bekannt sein sollten.
Für Bundesrat Didier Burkhalter sind diese Befürchtungen unbegründet. Er versprach, dass diese Bedenken in den Ausführungsbestimmungen berücksichtigt werden. Die Angaben würden codiert und anonymisiert.