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Neues IV-System geplantBern - Die Sozialkommission des Ständerates will bei der nächsten Etappe der IV-Revision die bisherigen IV-Rentner verschonen. Anders als der Bundesrat möchte die Kommission den meisten den Besitzstand garantieren.fest / Quelle: sda / Dienstag, 15. November 2011 / 23:21 h
Im Zentrum der geplanten Revision steht eine Änderung des Rentensystems: Das vierstufige Rentensystem soll durch ein stufenloses System abgelöst werden. Wer beispielsweise zu 66 Prozent invalid ist, hätte also Anspruch auf 66 Prozent einer ganzen Rente.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das neue System nicht nur für neue Renten gelten, sondern auch für die bisher laufenden. Ein Besitzstand soll nur Personen ab 55 Jahren garantiert werden.
Von Kürzungen betroffen wären vor allem Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent, denn eine Vollrente gäbe es künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt wie heute 70 Prozent.
Kürzung nur bei verändertem Zustand Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, sollen nicht nur über 55-Jährige von Rentenkürzungen verschont werden. Das vierstufige Rentensystem soll durch ein stufenloses System abgelöst werden. /
Jüngeren IV-Bezügern soll die Rente zwar gekürzt werden können, aber nur dann, wenn sich ihr Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozent verändert - wenn es ihnen also besser geht. Dies hat die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Weniger Einsparungen Mit dem Vorschlag der Kommission würde das neue Rentensystem zu Einsparungen von jährlich 70 statt wie vom Bundesrat geplant 150 Millionen Franken führen. Bei den Neurenten würden wie geplant 70 Millionen jährlich gespart, bei den bisherigen Renten gäbe es dagegen keine Einsparungen. Insgesamt würden die Beschlüsse der Kommission zu Einsparungen von 250 Millionen Franken führen. Der Bundesrat möchte jährlich 325 Millionen einsparen. Der Schuldenabbau bei der IV würde sich laut Kuprecht bei der Kommissionsversion aber um weniger als ein Jahr verzögern.
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