Das Internet habe die Nutzung von Musik, Filmen und Computerspielen zwar fundamental verändert. Auf das kulturelle Schaffen wirke sich dies jedoch nicht nachteilig aus, teilte der Bundesrat mit. Denn das Geld, das die Internetnutzer beim kostenlosen Herunterladen sparten, gäben sie weiterhin für den Konsum im Unterhaltungsbereich aus.
Nationales Kulturschaffen nicht betroffen
Statt für eine CD zahlen die Konsumenten einfach vermehrt für Konzerte, Kinobesuche oder Merchandising, wie es in dem Bericht heisst. Von dieser Entwicklung seien vor allem die grossen ausländischen Produktionsfirmen betroffen.
Trotz Downloads und Online-Kinos - neue Urheberrechtsgesetze sollen nicht erlassen werden. /


Diese müssten sich anpassen. Das «nationale Kulturschaffen» werde nicht tangiert. Aus diesen Gründen verzichtet der Bundesrat darauf, das Urheberrecht anzupassen. Der aktuelle rechtliche Rahmen ermögliche es bereits, unerlaubten Werknutzungen angemessen entgegen zu treten, schreibt er.
Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat ein Postulat von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) vom März 2010. Der Ständerat hatte den Bundesrat mit der Annahme des Postulats beauftragt zu prüfen, ob Massnahmen gegen Urheberrechtsverletzungen nötig sind.