Das verkündete Richter John Dyson am höchsten Gericht in Sydney heute. Das Gericht entscheidet am 9. Dezember, ob es sich des Falls annimmt. Bis dahin wird das Urteil eines Berufungsgerichts von Mittwoch, das den Verkauf des Galaxy erlaubt hatte, ausgesetzt.
Denn erst am Mittwoch hatte ein Berufungsgericht in Australien das Verkaufsverbot für das Galaxy Tab aufgehoben, gleichzeitig gegenüber Apple aber ein Widerspruchsrecht bis Freitag eingeräumt. Von dieser Möglichkeit hat Apple nun Gebrauch gemacht und bereits vor dem Ablauf der Einspruchsfrist um 16:00 Uhr am heutigen Freitag eine Verlängerung des Verkaufsverbots um eine Woche erwirkt.
Apple und Samsung liefern sich seit Monaten in mehreren Ländern einen erbitterten Rechtsstreit. Apple wirft Samsung unter anderem vor, mit dem Galaxy sein Patent auf die Multitouch-Technik der berührungsempfindlichen Bildschirme zu verletzen. Samsung wirft Apple ebenfalls Ideenklau vor.
Keine Freunde. /


Samsung macht Druck auf die Gerichte, weil es vom lukrativen Weihnachtsgeschäft profitieren will. Apple gelang es auch in Deutschland, den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 zu stoppen.
Zukunft des Galaxy Tab 10.1N in Deutschland weiter ungewiss
Nach dem Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 hatte Samsung in Deutschland überraschend schnell eine überarbeitete Version mit der Modellbezeichnung Galaxy Tab 10.1N auf den Markt gebracht mit der Hoffnung, damit weiteren Patentstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen.
Doch auch der Verkauf des angepassten Nachfolgemodells steht in Deutschland unter keinem guten Stern. Denn vor wenigen Tagen hat Apple vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung gegen die Auslieferung in der EU beantragt. Das Gericht hat eine Anhörung für den 22. Dezember angesetzt - also noch vor Weihnachten. Offenbar gehen Apple die Änderungen am Design nicht weit genug. Bereits am 20. Dezember findet die Berufungsverhandlung zum Einspruch Samsungs gegen das ursprüngliche, im Sommer ausgesprochene Verkaufsverbot statt.