|
||||||
|
||||||
|
|
Apple soll Beweise gegen Samsung gefälscht habenIm Streit von Apple und Samsung um das jeweilige Tablet-Design bahnt sich eine Wende an. Nachdem Apple mit dem vorläufigen Vertriebsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 in der EU einen Paukenschlag landen konnte, werden nun Vorwürfe laut, der Konzern aus Cupertino habe Beweise gefälscht.Steffen Herget / Quelle: teltarif.ch / Mittwoch, 17. August 2011 / 10:18 h
Wie das niederländischer Portal Webwereld entdeckt hat, gibt Apple in der Anklageschrift ein falsches Seitenverhältnis beim Samsung-Tablet an, ein als Beweis angeführtes Bild soll nachträglich bearbeitet worden sein.
Das Apple iPad hat dem Dokument zufolge ein Seitenverhältnis von 1,3:1, das Samsung Galaxy Tab 10.1 liege mit 1,36:1 kaum darüber. Laut den offiziellen Massen von Samsung hat das Galaxy Tab 10.1 allerdings ein Verhältnis 1,43:1 - ein deutlich grösserer Unterschied. Das dazugehörige Bild, das aus der Anklageschrift stammen soll, zeigt zudem dem Blogger zufolge ein deutlich gestauchtes Galaxy Tab, das zudem nicht mit dem eigentlichen Homescreen abgebildet wurde, sondern mit der kompletten App-Ansicht, die dem Desktop des iPad ähnlicher sieht.
Landgericht Düsseldorf rudert zurück Das Düsseldorfer Landgericht hat unterdessen die Reichweite seiner Einstweiligen Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1 eingeschränkt. Das Vertriebsverbot für die Muttergesellschaft Samsung Korea gelte nicht mehr europaweit, sondern sei auf Deutschland beschränkt worden, sagte Gerichtssprecher Peter Schütz. Für die deutsche Samsung-Tochter gelte das Vertriebsverbot aber nach wie vor europaweit. Für den 25.Apple gegen Samsung: Gefälschtes Foto? /
Wurde hier manipuliert? /
August hat das Gericht eine mündliche Verhandlung angesetzt. Nach Einschätzung des deutschen Patentexperten Florian Müller spielte bei dem Hin und Her um die Entscheidung die Definition des Begriffs «Niederlassung» eine Rolle. In der entsprechenden EU-Verordnung werde eine Niederlassung in Deutschland als Voraussetzung für ein europaweit gültiges Urteil genannt. «Umgangssprachlich sagen wir alle in Deutschland 'Niederlassung', wenn wir 'Tochtergesellschaft' meinen», erläuterte Müller. In der EU-Verordnung scheinen aber nur Betriebsstätten gemeint zu sein, da die englische Version der Richtlinie von «establishment» (nicht «subsidiary») spricht. Samsung unterhält jedoch in Deutschland zwar eine Tochtergesellschaft, aber keine Betriebsstätten. Apple wirft Samsung vor, mit dem Galaxy Tab sein iPad zu kopieren und Schutzrechte zu verletzen. Dabei geht es um Geschmacksmuster, also das Design und die äusserliche Gestaltung des Tablet-Computers, nicht um Ansprüche aus Apple-Patenten. Samsung nutze den Ruf des iPads aus, bei dem es sich «um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus» handele, erklärte Apple in der Klageschrift (Aktenzeichen: 14c O 194/11).
«Ausländer-Kredit» für Investitionen in der Heimat? Immer öfter - gerade auch vor den Ferien - wird das Beratungsteam von kredit.ch angefragt, ob auch in der Schweiz lebende Ausländer die Möglichkeit haben, einen günstigen, fairen Kredit zu erhalten. Fortsetzung
Endlich: SMS versenden mit Outlook 2007/2010 St. Gallen - Das mühsame Getippe ist vorbei. Als erster Schweizer Anbieter stellt ASPSMS.COM eine Anbindung an den Mobile Service von Microsofts Outlook 2007/2010 zur Verfügung. Ohne zusätzliche Software können SMS bequem via Outlook 2007/2010 versendet werden – und das auch noch günstiger als mit dem Handy. Fortsetzung
Radiolino - Grosses Radio für kleine Ohren Radiolino ist das erste deutschsprachige Web-Radio der Schweiz für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Das Programm richtet sich aber auch an Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten, sprich an die ganze Familie.
Fortsetzung
|
|
|