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Angestellte der Wegelin im Visier der US-BehördenNew York - Drei Schweizer Banker sind am Dienstag in New York wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt worden. Die Mitarbeiter der St. Galler Bank Wegelin hätten ehemalige UBS-Kunden beraten, die aus Angst, entdeckt zu werden, die Bank verlassen hätten, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft in Manhattan mit.bert / Quelle: sda / Mittwoch, 4. Januar 2012 / 08:35 h
Die «Grand Jury» wirft den drei 41- bis 51-jährigen Schweizern vor, «zusammen mit US-Steuerzahlern und anderen Personen einen Plan ausgearbeitet zu haben, um Gelder in der Höhe von 1,2 Mrd. Dollar zu verstecken», heisst es in dem Communiqué.
Weder die New Yorker Staatsanwaltschaft noch das Justizdepartement in Washington, das die Anklagen ebenfalls veröffentlichte, teilten mit, ob sich die drei bereits in den Händen der Justiz befinden. Sie gaben lediglich die Nationalität der Männer bekannt.
Angeklagte immer noch bei Wegelin Bei den drei Bankern handelt es sich um Mitarbeiter der St. Galler Bank Wegelin, wie diese am Mittwoch der Nachrichtenagentur sda bestätigte. Sie hätten in der Schweiz gearbeitet. Die betroffenen Mitarbeiter sind gemäss Angaben weiterhin für die Privatbank tätig. Die Bank Wegelin hat in der Zwischenzeit das Geschäft mit amerikanischen Kunden vollständig aufgegeben.Ehemalige UBS-Kunden «schlecht» beraten. /
Die angeklagten Banker würden nun anderweitig eingesetzt. Die US-Ermittler beschuldigen die drei Banker, zwischen 2005 und 2010 Kunden angeworben und ihnen unter anderem bei der Gründung von Scheinfirmen in Liechtenstein, Panama und Hong Kong geholfen zu haben. Als die Schweizer Grossbank UBS 2008 ins Visier der US-Steuerfahnder geriet, hätten die drei Angeklagten rund 70 US-amerikanische Kunden davon überzeugen können, dass ihre eigene Bank nur Büros in der Schweiz unterhalte und die Gefahr, von den Ermittlern entdeckt zu werden, entsprechend kleiner sei. Anwälte bereiten sich vor Das amerikanische Recht lasse Spielraum für rechtliche Schritte in der Sache zu, lässt das Finanzinstitut verlauten. «Die Bank Wegelin kann aber mit Gewissheit davon ausgehen, dass im gesamten Zeitraum kein Schweizer Recht verletzt worden ist», heisst es in einer Stellungnahme. Mit Anwälten werde nun die Sache aufgearbeitet und die zu erwartende Auseinandersetzung vorbereitet. Bereits seit April 2011 arbeitet die Bank ihr Amerika-Geschäft auf und durchleuchtet die Vorgänge. Die Wegelin & Co. Privatbankiers seien daran interessiert, zur Klärung der Geschäftsaktivitäten mit früheren US-amerikanischen Kunden beizutragen, heisst es.
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