Der 52-jährige Patentanwalt Mauro Poggia hatte 2011 einen Nationalratssitz für die rechtspopulistische Protestpartei Mouvement Citoyen Genevois (MCG) errungen. Im vergangenen Dezember gelangte Poggia ans Büro des Nationalrates und forderte, ihn in die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit aufzunehmen.
In keiner Fraktion
Sein Ansinnen begründete er damit, dass er keiner Fraktion angehöre, als bestgewählter Genfer Nationalrat und Spezialist für Sozialversicherungsrecht indessen aus Gründen der Fairness und der Gleichbehandlung einen Kommissionssitz wünsche.
Mauro Poggia blitzt mit seiner Beschwerde beim Bundesgericht ab. /


Nationalratspräsident Hansjörg Walter verwehrt ihm seinen Wunsch, da die Kommissionen auf Vorschlag der Fraktionen und entsprechend ihrer zahlenmässigen Stärke besetzt würden. Poggia gelangte dagegen ans Bundesgericht, das auf seine Beschwerde nicht eingetreten ist.
Laut den Richtern in Lausanne sieht weder das Bundesgerichtsgesetz noch das Reglement des Nationalrates Beschwerden gegen diese Art von Beschlüssen vor. Dies entspreche auch der Bundesverfassung, welche eine gerichtliche Anfechtung von Akten der Bundesversammlung prinzipiell ausschliesse. (Urteil 1C_65/2012 vom 14.2.2012)