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Bundesrat schafft nationalen BienengesundheitsdienstBern - In der Schweiz hat jedes zweite Bienenvolk den letzten Winter nicht überlebt. Nun hat der Bundesrat Massnahmen gegen das Bienensterben getroffen. Er beschloss, einen vom Bund, den Kantonen und den Imkern getragenen Bienengesundheitsdienst zu schaffen.laz / Quelle: sda / Mittwoch, 23. Mai 2012 / 12:42 h
Zur nachhaltigen Prävention und effizienten Bekämpfung der Bienenkrankheiten brauche es viel Fachwissen und umfassende Gesundheitskonzepte, teilte das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mit. Instrument dazu ist der noch zu gründende nationale Bienengesundheitsdienst (BGD), für den der Bundesrat am Mittwoch im Rahmen einer Verordnung die rechtliche Grundlage geschaffen hat.
Gesundheitskonzept erarbeiten Der BGD soll die Imkerinnen und Imker sowie deren Vereine beraten, die kantonalen Vollzugsbehörden unterstützen, ein Gesundheitskonzept erarbeiten und die Gesundheit der Bienen in der Schweiz überwachen. So soll dem Bienensterben, das im vergangenen Winter mit dem Verlust von 100'000 Völkern einen neuen Höhepunkt erreichte, Einhalt geboten werden. Grund für das Bienensterben ist eine Kombination aus Parasitenbefall (Varroa-Milbe), Krankheiten und dem Kälteeinbruch im Januar. Indem die Imker über den korrekten Einsatz von Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen aufgeklärt werden, soll indirekt auch die Herstellung von einwandfreiem Schweizer Honig gefördert werden.Der Bund soll sich für Bienen einsetzen. /
Bund und Kantone zahlen je 40 Prozent Der Bienengesundheitsdienst soll eine eigene Rechtspersönlichkeit erhalten und wird der Aufsicht des BVET unterstellt. Mitglieder sind Imkervereine sowie Imkerinnen und Imker. Finanziert wird der BGD durch Mitgliederbeiträge, durch Vergütungen für besondere Dienstleistungen, durch einen Beitrag des Bundes und eine gleich hohe Beteiligung der Kantone sowie durch weitere öffentliche oder private Beiträge. Dabei übernimmt die Imkerbranche mindestens 20 Prozent der anfallenden Kosten. Der Bundesbeitrag sowie der Beitrag der Kantone soll maximal je 40 Prozent betragen. Ähnliche vom Bund und den Kantonen finanziell unterstützte Tiergesundheitsdienste wie der BGD existieren bereits für Kleinwiederkäuer wie Schafe und Ziegen. Auch die Schweinehalter haben einen Schweinegesundheitsdienst.
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