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Assange kann an Schweden ausgeliefert werden

London - Der Oberste Gerichtshof Grossbritanniens hat grünes Licht für die Auslieferung des Wikileaks-Mitgründers Julian Assange nach Schweden gegeben. Die Richter entschieden am Mittwoch, der schwedische Haftbefehl gegen Assange wegen Sexualstraftaten sei rechtens, die Auslieferung könne daher erfolgen.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 30. Mai 2012 / 10:52 h

Ein Hintertürchen bleibt dem Australier jedoch noch offen: In einer unerwarteten Wendung beantragte Assanges Anwältin Dinah Rose kurz nach der Urteilsverkündung, dass der Fall in Grossbritannien unter Berücksichtigung weiterer Unterlagen noch einmal neu aufgerollt wird. Dieses Material sei bei vorherigen Anhörungen ausser Acht gelassen worden, argumentierte Rose. Das Gericht räumte Assanges Verteidigung eine Frist von 14 Tagen ein, um eine neue Behandlung des Falls zu beantragen. Damit wurde Assanges Auslieferung vorerst aufgeschoben. Falls sich das Oberste Gericht gegen ein weiteres Verfahren entscheidet, bleibt Assange nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR). Assange selbst nahm am Mittwoch nicht an der Gerichtsverhandlung teil. Nach Angaben seines Unterstützers John Pilger steckte er im Stau.



Julian Assange weigerte sich, nach Schweden zurückzukehren. /

Der 40-Jährige war im Dezember 2010 in London festgenommen worden und wehrt sich seither gegen seine Auslieferung an Schweden, wo ihm Sexualdelikte vorgeworfen werden.

Streit um Haftbefehl

An den Obersten Gerichtshof war der Wikileaks-Gründer gelangt, nachdem der Londoner High Court im November in zweiter Instanz entschieden hatte, der Australier dürfe ausgeliefert werden. Dagegen legte Assange Berufung ein. Seine Verteidigung argumentierte, der EU-weite Haftbefehl sei «ungültig», da er von der schwedischen Staatsanwaltschaft als parteiischer Instanz und nicht von einem Richter ausgestellt wurde. Fünf der sieben Richter des Supreme Court vertraten jedoch die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht. Die im EU-Recht verankerte Formulierung «juristische Behörde» sei frei auszulegen.

Schweden fordert rasche Auslieferung

Die Staatsanwaltschaft im schwedischen Göteborg verlangte am Mittwoch nochmals mit Nachdruck die Auslieferung von Assange innerhalb von zehn Tagen nach dem endgültigen Entscheid in Grossbritannien. Die schwedische Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen.

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