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Luft für französische Steuerflüchtlinge wird dünnerBern - Für reiche Franzosen könnte es künftig schwieriger werden, in der Schweiz der französischen Erbschaftssteuer auszuweichen. Die geplanten Änderungen sorgen jedoch für heftige Diskussionen, insbesondere in der Westschweiz.fest / Quelle: sda / Montag, 6. August 2012 / 17:57 h
Die Schweiz und Frankreich haben sich im Grundsatz geeinigt: Im Herbst wollen sie ein Abkommen unterzeichnen. Es geht um die Revision des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Erbschaftssteuern (DBA).
Dass das Abkommen auf Wunsch Frankreichs revidiert werden soll, hatte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) im Juli mitgeteilt. Der genaue Inhalt sollte erst bei der Unterzeichnung bekannt gegeben werden.
In den vergangenen Tagen haben Westschweizer Medien die umstrittenen Punkte jedoch bekannt gemacht. Zu Wort meldeten sich vor allem Anwälte, deren Klienten davon betroffen wären. Sie kritisieren die Pläne und warnen davor, dass die Schweiz für wohlhabende Franzosen weniger attraktiv werde.
Französisches Recht in der Schweiz Auch der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) bereiten die Pläne Sorgen. «Das Abkommen wird schwerwiegende Konsequenzen haben», sagte der freisinnige FDK-Präsident Christian Wanner am Montag auf Anfrage der sda. Er sieht gar die Steuerhoheit der Schweiz bedroht: Die Zugriffsrechte des französischen Fiskus würden stark ausgeweitet, gibt Wanner zu bedenken.Die Schweiz würde für wohlhabende Franzoden unattraktiver. /
Es gehe nicht bloss darum, dass den Kantonen - insbesondere in der Westschweiz - Einnahmen entgingen. Schweiz unter Druck gesetzt Die FDK hat sich am Ende dennoch mit der geplanten Revision einverstanden gezeigt. «Wir kommen nicht darum herum», sagt Wanner. Frankreich habe damit gedroht, das DBA zu den Erbschaftssteuern einseitig zu kündigen. Damit würden die in der Schweiz lebenden Franzosen bei Erbschaften unter Umständen doppelt besteuert, was aus Sicht der FDK schlimmer wäre. Das neue Abkommen dürfte gemäss der französisch-schweizerischen Anwaltskanzlei FBT im Wesentlichen jene Regeln enthalten, die Frankreich mit Deutschland ausgehandelt hat. Dies würde bedeuten, dass Erben in Frankreich künftig auch dann nach französischem Recht besteuert werden, wenn der Verstorbene zuletzt in der Schweiz gelebt hat. Heute bezahlen die Erben in einem solchen Fall die Erbschaftssteuern in der Schweiz - sofern der Wohnkanton überhaupt Erbschaftssteuern kennt. In jedem Fall bezahlen sie einen Bruchteil dessen, was sie dem französischen Staat abgeben müssten. Zustimmen müssen allerdings noch die Parlamente beider Staaten. In der Schweiz ist kein diskussionsloses Ja zu erwarten.
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