Der Bundesrat soll darlegen, was ihn dazu bewogen hat, den Banken die Aushändigung von Mitarbeiterdaten zu ermöglichen. Zudem soll er erklären, auf welchen Rechtsgrundlage seine Beschlüsse beruhen und wie er den rechtlich geschützten Interessen der Bankangestellten Rechnung getragen hat.
Auf Antrag eines ihrer Mitglieder habe die GPK beschlossen, den Sachverhalt abzuklären, teilte die Kommission am Donnerstag mit. Gestützt auf den Bericht des Bundesrates werde sie entscheiden, ob sie weitere Massnahmen ergreife.
Zuerst nur anonymisierte Daten
Die GPK verlangt Auskunft zu den Bundesratsbeschlüssen vom 18. Januar und vom 4. April dieses Jahres. Am 18. Januar hatte der Bundesrat beschlossen, dass im Rahmen der Aufsichtsamtshilfe vorläufig nur anonymisierte Mitarbeiterdaten an die USA übermittelt werden dürfen.
Der Bundesrat soll darlegen, was ihn dazu bewogen hat, den Banken die Aushändigung von Mitarbeiterdaten zu ermöglichen. (Symbolbild) /


Am 4. April ermöglichte der Bundesrat den Banken dann die Übermittlung nicht anonymisierter Mitarbeiterdaten. Er sicherte ihnen nämlich zu, dass dies nicht als verbotene Handlung für einen fremden Staat gelten würde.
Bewilligung mit Auflagen
Der Bundesrat hat sich schon verschiedentlich dazu geäussert. Er betont stets, er habe die betroffenen Banken wissen lassen, dass die Abwägung der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit Sache jeder Bank bleibe. Damit habe er deutlich gemacht, dass die Banken für die Einhaltung der datenschutz- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich seien.
Die betroffenen Banken hatten den Bundesrat ersucht, ihnen mehr Möglichkeiten zur Kooperation mit den US-Behörden zu gewähren, damit sie sich vor Verfahren schützen könnten.
Der Entscheid des Bundesrates sei wichtig gewesen für die Banken, schreibt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in einem Dossier zum Thema. Niemand hätte es verstanden, wenn der Bundesrat den Banken nicht erlaubt hätte, ihre Interessen und jene ihrer Mitarbeitenden juristisch zu verteidigen.