Seit rund sieben Jahren erhalten Neulenkerinnen und Neulenker den Führerausweis nach bestandener Fahrprüfung nur auf Probe. In der dreijährigen Probezeit drohen ihnen besonders strenge Sanktionen: Beim zweiten Führerausweisentzug wird der Führerausweis annulliert. Zudem müssen sie an zwei Weiterbildungskursen teilnehmen.
Im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) hat die bfu nun die Wirkung untersucht. Der Bericht zeige grundsätzlich ein positives Bild, teilte das ASTRA am Freitag mit. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit schwer oder tödlich verletzten Menschen, die durch junge Neulenker verursacht würden, sei wesentlich stärker zurück gegangen als die Zahl der Unfälle in allen Alterskategorien. Die Differenz betrage mehr als zehn Prozent.
Bei der Selbstgefährdung der Neulenker - beispielsweise den Selbstunfällen - zeigte sich dagegen kein signifikanter Unterschied. Ausserdem hätten die Analysen ergeben, dass die positiven Resultate nicht systematisch bei allen Altersgruppen aufträten, schreibt das ASTRA. In Anbetracht der schwierigen Datenlage seien die Resultate zurückhaltend zu interpretieren.
Die Differenz zu den früheren Zahlen ist um 10 Prozent geschrumpft. (Symbolbild) /

Weiterbildungskurse früher besuchen
Das bfu befragte für die Untersuchung auch Neulenkerinnen und Neulenker. Dabei zeigte sich, dass diese sich von der drohenden Annullierung des Ausweises auf Probe positiv beeinflussen lassen. Weniger Wirkung scheinen die Weiterbildungskurse zu haben: Die Sicherheitseffekte dieser Kurse hätten «nicht im erwartbaren Ausmass nachgewiesen» werden können, schreibt das ASTRA.
Die bfu empfiehlt Verbesserungen. So sollen Neulenkerinnen und Neulenker den ersten Teil der obligatorischen Weiterbildungskurse bereits in den ersten Monaten nach der Fahrprüfung absolvieren müssen. Angesichts der Tatsache, dass das Unfallrisiko in den ersten Monaten des Führerausweisbesitzes am höchsten sei, würden die Kurse heute zu spät besucht.
Das ASTRA will die Vorschläge prüfen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 will es den Kantonen und interessierten Organisationen Änderungen zur Stellungnahme unterbreiten. Arbeiten zur Optimierung der Ausbildung liefen bereits, schreibt das Bundesamt. Insbesondere die Fahrausbildung vor der Prüfung und die Prüfung selbst sollen optimiert werden.