Viele Nutzer veröffentlichen beleidigende Meldungen, wenn sie beispielsweise betrunken sind. Bei Reue und schnellstmöglicher Löschung müssen sie jedoch keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Bei besonders beleidigenden, schockierenden oder unruhestiftenden Publikationen, sowohl über ernste als auch triviale Angelegenheiten und bei Nicht-Einhaltung der Forderungen, können die Täter jedoch verhaftet werden.
Rechtsdurchsetzung oft unmöglich
Cyber-Kriminalität generell nimmt immer mehr zu. «Das lässt sich allein schon an der Kriminalstatistik ablesen», erläutert der Medieninhaber Bernhard Jungwirth von Safer Internet im Gespräch mit pressetext. Internet-Ombudsmänner bekämen dahingehend immer mehr Anfragen mit betrügerischen Sachverhalten.
Bei Reue und schnellstmöglicher Löschung von beleidigenden Meldungen müssen Social-Media-Nutzer keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. (Symbolbild) /


Laut dem Experten befassen sich die nun erstellten Richtlinien mit nur einem kleinen Bereich von Cybercrimes. «Die Problematik hierbei ist in vielen Fällen die Rechtsdurchsetzung», führt Jungwirth aus. Betrüger von irgendwo strafrechtlich zu verfolgen, sei demnach häufig unmöglich.
Prävention und Aufklärung vonnöten
Inwieweit die Richtlinien umsetzbar sind, ist zweifelhaft. «Wichtig ist in diesem Sinne vielmehr eine Präventions- und Aufklärungsarbeit», sagt der Fachmann. Damit sollte jedoch nicht Angst öffentlich verbreitet, sondern das Bewusstsein für kriminelle Internetfallen lediglich erweitert werden. «Kritisches Hinterfragen ist das sicherste Mittel, sich vor Cybercrime zu schützen», schliesst Jungwirth ab.