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Bundesrat gibt grünes Licht für Unterzeichnung von FATCA-Abkommen

Bern - Schweizer Banken sollen den US-Steuerbehörden künftig Konten von US-Kunden melden müssen. Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung des Abkommens mit den USA zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA. Damit weicht die Schweiz das Bankgeheimnis weiter auf.

hä / Quelle: sda / Mittwoch, 13. Februar 2013 / 13:47 h

Das FATCA-Abkommen werde in den nächsten Tagen in Bern unterzeichnet, sagte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Mittwoch vor den Medien in Bern. Anschliessend führe der Bundesrat eine verkürzte Vernehmlassung von vier Wochen durch. Das Abkommen soll so rasch wie möglich ins Parlament kommen, damit es 2014 in Kraft treten kann. «FATCA ist nicht etwas, das einen glücklich macht», sagte Widmer-Schlumpf. Das Abkommen zur Umsetzung sei jedoch eine pragmatische Lösung.

Noch keine Globallösung

Mit dem Steuergesetz «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA) verlangen die USA, dass ausländische Banken Konten von US-Kunden den US-Steuerbehörden melden. Würde die Schweiz dies nicht akzeptieren, drohte den Schweizer Banken der Ausschluss vom wichtigen US-Kapitalmarkt. Ein Teil der Banken drängt denn auch auf eine rasche Umsetzung. Die Finanzministerin wollte das FATCA-Abkommen ursprünglich mit einer Globallösung für jene 13 Banken verknüpfen, welchen in den USA Anklagen drohen. Dies gelang aber nicht. «Wir sind nicht so weit, wie wir sein möchten», hatte Widmer-Schlumpf im Dezember eingeräumt. Am Mittwoch sagte sie dazu, das FATCA-Abkommen sei ein «positives Signal» auf dem Weg zu einer Globallösung.

Nicht ganz automatisch

Die Details des Abkommens werden erst veröffentlicht, wenn das Abkommen unterzeichnet ist. Bekannt ist aber, dass sich die Schweiz mit den USA auf eine angepasste Umsetzung geeinigt hat. Vorgesehen ist, dass die US-Steuerbehörden über Konten von US-Kunden nicht gänzlich automatisch informiert werden. Die Meldung erfolgt entweder mit Zustimmung der Kunden oder auf dem Amtshilfeweg mittels Gruppenanfragen. Zudem soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Schweizer Banken zur US-Steuerbehörde. Faktisch läuft die Umsetzung von FATCA dennoch auf einen automatischen Informationsaustausch hinaus.



Das Abkommen soll so rasch wie möglich ins Parlament kommen, damit es 2014 in Kraft treten kann. (Symbolbild) /

Daher wurden Befürchtungen laut, dass andere Staaten gleiches Recht fordern könnten. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta hat bereits entsprechende Ansprüche formuliert. Die EU-Staaten erwarten von der Schweiz demnach «zumindest gleichwertige Bedingungen».

Diskussion auch mit der EU

Widmer-Schlumpf streitet nicht ab, dass der Druck auf die Schweiz steigen dürfte. Bei der Bilanz über ihr Präsidialjahr im Dezember gab sie allerdings zu bedenken, dass der automatische Informationsaustausch derzeit auch in der EU nicht Standard sei. Ausserdem sei es nicht möglich, FATCA auf die EU zu übertragen, weil die Rechtssysteme unterschiedlich seien. Die Schweiz werde die Diskussion mit der EU über den Informationsaustausch führen müssen, sagte Widmer-Schlumpf im Dezember. Geklärt werden müsse aber, welche Informationen ausgetauscht werden sollten, an wen sie gingen und was die Schweiz dafür erhalten würde. Nicht akzeptabel wäre der Austausch sämtlicher Informationen.

Ausnahmen für Pensionskassen

Das Abkommen mit den USA zur Umsetzung von FATCA sieht für Teile der Schweizer Finanzindustrie Vereinfachungen und Ausnahmen vor. Ausgenommen sind Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen. Kollektivanlagevehikel sowie Finanzinstitute mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als FATCA-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht. Die Sorgfaltspflichten für die übrigen Finanzinstitute sind laut dem Finanzdepartement so gestaltet, dass sich der administrative Aufwand in Grenzen hält. Die Lösung der Schweiz orientiert sich an einem zusammen mit Japan erarbeiteten Modell. Das Abkommen war im Dezember paraphiert worden. Rückwirkend werden die Regeln keine Wirkung entfalten, wie Widmer-Schlumpf am Mittwoch auf eine entsprechende Frage sagte. US-Kunden, die ihre Konten in der Schweiz in den nächsten Monaten auflösen, würden also nicht gemeldet. Mögliche Weiterentwicklungen des US-Steuergesetzes wird die Schweiz indes akzeptieren müssen.

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