Sie soll nun abklären, wie ein sinnvolles Monitoring aussehen kann, wie das BFM am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mitteilte. Der Bundesrat hatte das Bundesamt beauftragt, die Einführung eines solchen Monitorings zu prüfen und problematische Bereiche des Freizügigkeitsabkommens (FZA) zu eruieren.
Die Konturen des Monitorings stehen indes noch nicht fest. Darüber habe man nicht diskutiert, sagte David Keller, Präsident der Vereinigung kantonaler Migrationsbehörden (VKM), gegenüber der sda. Allerdings bestehe unter den kantonalen Migrationsbehörden Einigkeit, dass man die Arbeitsgruppe des Bundes unterstützen wolle.
Mitwirkung der Kantone wichtig
Mit der Mitwirkung der Kantone ist aus Sicht des BFM die zentrale Voraussetzung für den Aufbau des Monitorings erfüllt worden, da gerade die Ausrichtung der Sozialhilfe in kantonaler Kompetenz liege, schreibt das Bundesamt. Bereits zur Zusammenarbeit bereit erklärt hat sich der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden.
Missbrauch von Sozialleistungen soll so verhindert werden. /


Der Schritt steht im Zusammenhang mit dem Massnahmenpaket, das der Bundesrat am 24. Februar 2010 verabschiedet hatte. Nach BFM-Angaben enthält das Paket Massnahmen gegen unberechtigte und missbräuchliche Sozialleistungsansprüche sowie gegen unberechtigte Aufenthaltsansprüche und gegen Lohn- und Sozialdumping.
Das FZA regle primär Aufenthaltsrechte von Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen, woraus auch Ansprüche an die Sozialwerke erwachsen könnten, schreibt das BFM. Keinen Schutz biete das Abkommen dagegen für Personen, die nur «aus Gründen des Bezugs von Sozialleistungen» in die Schweiz einwanderten.
Um mögliche weitere Gegenmassnahmen ergreifen zu können, sollen die problematischen Bereiche des FZA in Zusammenarbeit mit den Kantonen untersucht werden. «Dazu müssten die Missbräuche identifiziert und definiert sowie statistisch erhoben werden», schreibt das BFM weiter.