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Problem: Neue Rufnummer hat bereits einen WhatsApp-Account

WhatsApp & Co. haben für viele Smartphone-Nutzer die SMS ersetzt. Dabei überzeugt die Einfachheit der Einrichtung. Die Messenger sind an die Rufnummer gebunden und erfordern meist kein weiteres Passwort. Doch was passiert, wenn ein Nutzer die Rufnummer ändert?

Hans-Georg Kluge/Markus Weidner / Quelle: teltarif.ch / Montag, 6. Mai 2013 / 08:38 h

Ein Leser von teltarif.de schreibt uns, er habe eine Bekannte in seinen WhatsApp-Kontakten entdeckt, die WhatsApp gar nicht nutze. Des Rätsels Lösung: Sie hatte eine neue Rufnummer erhalten und der frühere Inhaber hatte seine WhatsApp-Installation nicht auf seine neue Rufnummer umgeschaltet. Wir haben nachgeforscht.

WhatsApp-Account an Rufnummer und Smartphone gebunden

Nach der Installation der App wird der Nutzer aufgefordert, seinen WhatsApp-Account zu verifizieren. Dabei wird gleichzeitig der Account einer Rufnummer und dem Smartphone zugeordnet und mit einer SMS bestätigt. Nach dieser einmaligen Bestätigung wird nicht mehr überprüft, ob die aktuelle Rufnummer mit der verifizierten Nummer übereinstimmt. Am Apple iPhone erscheint nach dem Wechseln der SIM-Karte ein entsprechender Hinweis. Es ist aber problemlos möglich, diesen zu ignorieren und WhatsApp mit der früheren Handynummer weiter zu nutzen. Unter Android bleibt die von WhatsApp genutzte Nummer automatisch immer gleich, solange die App nicht deinstalliert und neu installiert wird.

Das kann Folgen haben: Wer eine neue Rufnummer erhält, kann sich nicht sicher sein, dass der frühere Inhaber der Nummer seinen WhatsApp-Account gelöscht hat - wie im Fall unseres Lesers geschehen. Für Freunde ist nicht ersichtlich, dass hinter dem neu hinzugefügten Kontakt in der WhatsApp-Kontakt­liste ein anderer Nutzer steckt. Das liegt daran, dass WhatsApp die Namen der Kontaktliste nur auf dem Smartphone den Nummern zuordnet und nicht über die Server festlegt.

Pikant: Wer WhatsApp nicht nutzt, erfährt davon möglicherweise nichts. Denn: Der von einem früheren Nummern-Inhaber genutzte Account wird nur gelöscht, wenn der alte Nutzer selbst seinen Account deaktiviert oder WhatsApp mit seiner neuen Rufnummer aktiviert. Inaktive Accounts werden nach einem gewissen Zeitraum automatisch gelöscht. Allerdings war es in einem Test der teltarif-Redaktion auch möglich, Nachrichten an einen deaktivierten Account zu verschicken. Diese Mitteilungen kamen nach der Reaktivierung des Zugangs auch an.

Auch wenn der neue Inhaber der Nummer keinen eigenen WhatsApp-Account einrichtet, bleibt der möglicherweise vorhandene alte Account wie gewohnt erreichbar. Freunde des neuen Inhabers, die glauben, in ihrer WhatsApp-Kontaktliste den Bekannten zu sehen, werden so in die Irre geführt.

Presseanfrage bei WhatsApp: Keine Antwort

Wir haben bei WhatsApp nachgefragt, was der Anbieter in einem solchen Fall unternimmt. Wir haben aber keine Antwort auf unsere Anfrage erhalten. Dieses Muster zieht sich wie ein roter Faden durch die Kommunikation des Anbieters mit Medien und der Presse. Lediglich zuletzt hatte sich ein Sprecher zu einer möglichen Übernahme durch Google geäussert. Bei Sicher­heits­themen gibt sich WhatsApp aber verschlossen. Auch die Kollegen der c't haben ähnliche Erfahrungen gemacht.

Die Lösung: Selbst einen neuen Account einrichten

Die einfachste Lösung ist es, selbst einen WhatsApp-Account mit der neuen Nummer einzurichten. Da WhatsApp nur auf einem Gerät gleich­zeitig ange­meldet sein kann, muss der Nutzer auf dem anderen Gerät den Account neu veri­fizieren, was natur­gemäss nicht klappen kann, da die Bestätigungs-SMS ja an den neuen Inhaber der Nummer geschickt würde. Nun kann der Account mit der Nummer wieder bedenkenlos gelöscht werden. Nachteil an dieser Lösung ist, dass zunächst WhatsApp installiert werden muss und entsprechend auch Telefon­buch­daten an den Anbieter geschickt werden.



Was passiert wenn ein Nutzer seine Rufnummer ändert? (Archivbild) /

Ausserdem greift nicht jeder Neukunde zu einem Smartphone.

WhatsApp sichert in seinen Geschäfts­bedingungen zwar zu, Nummern von Nicht-Nutzern nur verschlüsselt zu speichern, aber ein Kontaktprofil kann damit dennoch erstellt werden - nicht jedem gefällt das. Wer also aus Datenschutz-Erwägungen einen solchen Account schliessen möchte, sollte dies nur mit einem neu aufgesetzten Smartphone erledigen, bevor Kontaktdaten synchronisiert wurden - ein extra dafür angelegter Google-Account könnte im Falle von Android dafür bereits ausreichen.

Nicht nur WhatsApp: Auch Viber ist betroffen

Auch andere Smartphone-Messenger nutzen die Rufnummer zur Verifizierung. Wir haben deswegen mit einigen anderen Messengern getestet, ob der Account weiterhin nutzbar ist, nachdem wir die SIM-Karte getauscht hatten und somit unter einer anderen Nummer erreichbar waren. Mangels einer neu vergebenen Rufnummer mussten wir uns für diesen Test mit einem SIM-Karten­tausch begnügen - das Problem wird damit aber wohl hinreichend nachgebildet.

Im Falle des Dienstes Viber waren wir weiterhin unter der alten Rufnummer erreichbar, so dass wir mit einem einmal eingerichteten Account weiter chatten können. Viber weist uns auf Anfrage daraufhin, Viber könne nicht feststellen, ob die Rufnummern immer noch über­einstimmen. Ein Account werde aber nach 45 Tagen Inaktivität gelöscht, ausserdem empfehle man seinen Kunden, den Viber-Account zu deaktivieren, wenn die Rufnummer gewechselt wird. Ansonsten bestätigte uns der Anbieter, dass das Szenario unseres Lesers wohl auch bei Viber passieren könnte.

Vermutlich so gut wie alle Messenger betroffen

Wir haben ausserdem die Messenger KakaoTalk und forfone getestet. Im Falle von KakaoTalk erhielten wir zwar eine Kakao-ID, dennoch waren wir auch ohne SIM-Karte und auch mit einer anderen Rufnummer in der Lage, Nachrichten zu empfangen und zu verschicken. Auch der Messenger forfone war in unserem Test von diesem Problem betroffen.

Auch hier haben wir den Anbieter angefragt und eine ausführliche Antwort erhalten: Das hier skizzierte Szenario trifft prinzipiell auch auf einen forfone-Account zu. Eine forfone-Sprecherin erklärte gegenüber teltarif.de aber, dass kein ent­sprechender Fall bekannt sei. Dennoch werde sich die hauseigene Entwicklungs­abteilung das Problem ansehen. forfone gibt an, dass es nicht in jedem Fall möglich sei, die Rufnummer zuverlässig herauszufinden - dies sei von Smartphone zu Smartphone unterschiedlich. Ähnliches war auch von Viber zu hören. forfone stellt darüber hinaus fest, dass die meisten Nutzer Rufnummer und Smartphone gleich­zeitig wechseln. Wird beides zur selben Zeit gewechselt, kann das hier beschriebene Problem nicht auftreten, da der Nutzer den Account mit der alten Rufnummer nicht ohne weiteres erneut aktivieren kann.

Datenschutz: Rechtlich keine Handhabe

Eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz, Peter Schaar, sieht keine Handhabe, dieses Verhalten der Smartphone-Messenger zu ändern. Die erneute Vergabe einer Rufnummer durch die Provider sei nicht zu beanstanden. Eine gesetzliche Pflicht, die Rufnummer erneut zu verifizieren, bestehe für die Anbieter der Messenger nicht. Eine Änderung des Verifikations­verfahrens zu erreichen, sei daher kaum möglich.

Fazit: Keine allgemeingültige Lösung des Problems bekannt

Für Kunden ist es äusserst ärgerlich, wenn ein anderer Nutzer mit der eigenen Rufnummer in einem Messenger-Netzwerk unterwegs ist - zumal der Kunde es nicht einmal bemerkt. Allerdings ist mit dieser Methode wohl kaum ein geordneter Angriff auf bestimmte Personen möglich, da die Provider die Nummern nach dem Zufalls­prinzip weitergeben.

Dennoch: Wahrscheinlich betrifft das hier skizzierte Problem alle verbreiteten Smartphone-Messenger. Für die wenigsten Kunden dürfte dabei praktikabel sein, einen eventuell vorhandenen alten Account zu deaktivieren, indem sie einen neuen Account einrichten. Zwar ist WhatsApp der Messenger mit der grössten Verbreitung, aber es gibt unzählige weitere - einige davon stellen wir Ihnen auf unserer Smartphone-Messenger-Infoseite vor. Eine umfassende Lösung dieses Problems ist zurzeit nicht bekannt. Ob die Anbieter reagieren werden, ist ebenso ungewiss. Das Verhalten kann aber auch erwünscht sein, wenn zum Beispiel auf einer Auslandsreise eine andere SIM-Karte verwendet wird. Ob die Anbieter also ein grosses Interesse daran haben, das Verfahren zu ändern, muss letztlich offen bleiben.






 

 


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