Der Beschluss sei einstimmig erfolgt, sagte die Beriker Sozialvorsteherin Rosmarie Groux (SP) am Dienstag zu einem Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von SRF. Für Berikon mache es keinen Unterschied, ob man bei der SKOS Mitglied sei oder nicht. Man gehe nach den Richtlinien des Kantons Aargau vor.
Der Gemeinderat wolle mit dem SKOS-Austritt ein Zeichen setzen, sagte Groux gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Man wolle der Bevölkerung mitteilen, dass es die Möglichkeit gebe, die Sozialhilfe einzustellen, wenn jemand nicht mit der Gemeinde zusammenarbeite.
Sozialhilfe bei einem Mann gestrichen
Berikon selber war Auslöser in der Diskussionen um die Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien gewesen.
Berlikon streicht Sozialhilfe in gewissen Härtefällen. (Symbolbild) /


Die Gemeinde war vom Bundesgericht in die Schranken gewiesen worden. Sie hatte einem jüngeren Mann die Sozialhilfe gestrichen, weil dieser jegliche Kooperation mit der Gemeinde verweigert hatte.
Die Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Berikon und dem Arbeitslosen ist allerdings weiter am Laufen. Die Gemeinde hatte vom Mann den Nachweis gefordert, dass er in der fraglichen Zeit kein Einkommen hatte. Dagegen erhob der Mann beim kantonalen Sozialdienst Beschwerde.
Berikon ist nicht die einzige Gemeinde, die ihre Mitgliedschaft bei der SKOS einstellt. Seit Beginn des Falles Berikon sind mit Rorschach SG und Dübendorf ZH zwei andere Gemeinden aus der SKOS ausgetreten.