Es habe in der Kommission zahlreiche Vorbehalte gegen die Vorlage gegeben, sagte Kommissionspräsident Konrad Graber (CVP/LU). Einer davon sei gewesen, dass zu wenige Informationen über das Programm vorlägen, das die USA den Banken anbieten. Auch habe es Zweifel gegeben, ob damit tatsächlich ein Schlussstrich unter den Steuerstreit gezogen werden könne.
Auch staatspolitische Einwände wurden vorgebracht: «Wir fühlen uns von den USA erpresst, obwohl es aus Sicht der USA ein Angebot ist», sagte Graber. Er selber will auf das Gesetz eintreten: «Wir wollen in diesem Geschäft ein gutes Ergebnis für die Schweiz.»
In der Kommission hätten sich sowohl die angehörten Vertreter von Schweizer Banken wie auch der Kantone für das Gesetz ausgesprochen. Ohne dieses gebe es für die Banken keine Möglichkeit, den Steuerstreit unter Wahrung der schweizerischen Rechtsordnung beizulegen. Banken würden sonst praktisch in die Illegalität getrieben. «Dies ist eines Rechtsstaates unwürdig», sagte Graber.
Pirmin Bischof (CVP/SO) zeigte Verständnis für die Zweifel an dem Gesetz. Die Politik müsse eine Suppe auslöffeln, die sich die Banken selber eingebrockt hätten. Es sei auch problematisch, dass eine ausländische Macht den Takt vorgebe.
Konrad Graber (CVP/LU) fühlt sich von den USA erpresst. /


«Wir können darüber streiten, wir können uns darüber aufregen, aber wir müssen auch feststellen: Es ist so!»
Mehr Vorteile als Nachteile
Für Bischof überwiegen die Vorteile des Gesetzes klar. Es ermögliche den Banken, einen Schlussstrich zu ziehen unter eine trübe Vergangenheit. Diese müssten eine Busse zahlen. Aber man habe sich damit «ein Stück Ruhe gekauft.»
Angesichts der knappen Entscheide der Kommission ist es möglich, dass der Ständerat auf das Gesetz eintritt. An diesem schlägt die Kommission mehrere Änderungen vor. Unter anderem sollen die Banken nicht direkt im Gesetz ermächtigt werden, die von den US-Behörden geforderten Daten zu liefern. Stattdessen soll der Bundesrat die Erlaubnis für die Datenlieferung erteilen können - damit auch die Verantwortung dafür tragen müssen.
Weiter wird der Rechtsschutz für Anwälte, Treuhänder und Vermögensverwalter gestärkt. Sie sollen den Entscheid, dass ihre Daten an die USA ausgeliefert werden, vor Gericht anfechten können.
Am Dienstag wurden die Mitglieder des Parlaments über die Eckwerte des Programms informiert, das die USA den Schweizer Banken zur Beilegung des Steuerstreits anbieten. Noch immer nicht bekannt ist jedoch die Höhe der Bussen, die den Banken drohen.
Das Steuerstreit-Gesetz würde den Banken erlauben, Angaben über Kontobewegungen von US-Steuerpflichtigen, eigene Angestellten und Dritte, die mit der Kontobetreuung befasst waren, an die US-Behörden zu liefern. Ohne das Gesetz würden sie sich damit in der Schweiz möglicherweise strafbar machen.