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Aargauer CVP: «Schluss mit Kopftüchern an Schulen»Aarau - Die CVP-Fraktion im Aargauer Grossen Rat will an den Volksschulen ein generelles Kopftuchverbot einführen. Alle Kleidungsstücke sollen grundsätzlich verboten werden, die den pädagogischen Inhalten und Lernzielen der Volksschule widersprechen.dap / Quelle: sda / Dienstag, 20. August 2013 / 15:44 h
Dies fordert die Fraktion in einem Vorstoss. Der Regierungsrat solle einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, damit es zu keiner Rechtsunsicherheit an den Schulen komme, heisst es in der am Dienstag von der CVP-Fraktion im Grossen Rat eingereichten Motion.
Gemäss CVP erschwert ein Kopftuch die Integration und widerspricht dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben. Die christlich-abendländische Kultur sei die Grundlage in den Schweizer Schulen.
Für alle würden die gleichen Rechte und Pflichten gelten - und dies unabhängig von Geschlecht, sozialer Herkunft und kulturellem Hintergrund.
Das Kopftuch erschwert die Integration und widerspricht dem Gleichheitsgedanken zwischen Mädchen und Knaben. (Symbolbild aus Kabul, Afghanistan) /
Dispensationen vom Unterricht mit kultureller Argumentation sollten gemäss CVP-Fraktion nicht möglich sein. Man stehe jedoch zur Religionsfreiheit. Ein Kopftuchverbot schaffe Klarheit und enthebe Schule, Familie und Schülerin unnötiger Auseinandersetzungen, heisst es weiter in der Begründung der Motion. Bundesgericht lässt Zulässigkeit eines Kopftuchverbotes offen Die CVP reagierte mit der Forderung auf einen Entscheid des Bundesgerichtes. Im Juli entschied das Bundesgericht, dass zwei muslimische Mädchen in der Thurgauer Gemeinden Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule gehen dürfen. Das Gericht wies die Beschwerde der Gemeinde ab. Die Schulordnung von Bürglen hatte festgelegt, dass die Schule zwecks vertrauensvollem Umgang ohne Kopfbedeckung wie Caps, Kopftücher oder Sonnenbrillen besucht werden muss. Nach Ansicht des Bundesgerichtes müsste diese gewichtige Frage in einem formellen Gesetz geregelt und damit offiziell vom kantonalen Gesetzgeber beschlossen werden. Ob ein solches Gesetz dann vor der Bundesverfassung - namentlich der Glaubensfreiheit - standhalten würde, hatte das Bundesgericht nicht zu klären.
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