Sie könne und werde jedoch die Mitgliedstaaten dazu ermahnen, die einschlägigen internationalen Abkommen zu befolgen, insbesondere die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in ihrem Gesundheitskodex für Landtiere, in dem Euthanasie (im Sinne von Tötung auch gesunder Hunde) eine Methode ist, die nur dann angewendet werden soll, wenn andere Methoden keine Wirkung zeigen.
«'Vier Pfoten' begrüsst diese Position der EU Kommission, die jenseits der formalrechtlichen Frage damit ihre politische Rolle als Hüterin der Verträge wahrnimmt», betont Dr. Marlene Wartenberg, Leiterin des «Vier Pfoten» Europabüros Brüssel.
Rumänien politisch unter Druck
Rumänien steht damit politisch unter Druck, denn es ist Mitglied der OIE und hat sich mit deren Richtlinien einverstanden erklärt, die eine Hierarchie der Methoden enthält. «Rumänien muss nun klar zu erkennen geben, dass eine nachhaltige Lösung für ein gutes Zusammenleben der Bevölkerung mit Streunerhunden angestrebt wird», sagt Gabriel Paun, Kampagnenleiter bei «Vier Pfoten».
«Ein blosses Tötungsgesetz ist nicht vereinbar mit den internationalen Bestimmungen.
Ein blosses Tötungsgesetz ist nicht vereinbar mit den internationalen Bestimmungen. /


Die bisherigen Ansätze alternativer Methoden sind nicht ausreichend, nicht koordiniert und damit wirkungslos. Es ist Zeit, dass die rumänischen Behörden Verantwortung übernehmen und flächendeckend Kastrationsprogramme durchführen, die Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde vornimmt und die Implementierung von Adoptionskampagnen durchsetzt.»
Massentötung verhindern
«Vier Pfoten» hatte sich am 17. September über den rumänischen Volksanwalt an den Verfassungsgerichtshof gewandt, um die Massentötung von Streunerhunden zu verhindern, bevor der Staatspräsident das Gesetz dazu unterzeichnen kann. 30 Abgeordnete des rumänischen Parlaments haben ebenfalls das Gesetz angefochten. Am 25. September wird die Gesetzesnovelle beim Verfassungsgericht verhandelt. So lange kann sie keine Rechtskraft erlangen.