Laut der internationalen Tierschutzorganisation widersetzt sich dieser dadurch dem Aufruf der Europäischen Kommission, die internationalen Abkommen bezüglich Tierschutz zu respektieren, und ignoriert die expliziten Aufforderungen mehrerer Mitglieder des Europäischen Parlaments für eine humane Lösung.
«Worte können unseren Unmut über diese steinzeitliche Einstellung nicht ausdrücken. Derzeit können wir nicht darauf hoffen, dass der Präsident sich weigern wird, das Gesetz zu unterzeichnen. Schliesslich war er derjenige, der die Abgeordneten überhaupt erst dazu aufgerufen hat, sich für die Tötungen zu entscheiden. Wir müssen Bürgermeister und Tierärzte davon überzeugen, ihren Ermessensspielraum zu nutzen und sich gegen die Tötungen zu entscheiden. Wir rufen alle Menschen auf, die bereit sind, etwas zu unternehmen, so viele Streunerhunde wie möglich zu retten, indem sie sie adoptieren», sagt Gabriel Paun, Kampagnendirektor bei «Vier Pfoten».
Die Entscheidung des Gerichts läuft der Einstellung der WHO zuwider
Die Entscheidung des Gerichts läuft der Einstellung der WHO sowie der International World Animal Health Organisation (OIE) zuwider und steht zudem im Widerspruch zur eigenen Position vor zwei Jahren: «Die Tötung von Streunerhunden sollte nur als absolut letzte Massnahme ergriffen werden, wenn alle anderen verfügbaren Methoden von den lokalen Behörden korrekt angewandt wurden, und ihr Ziel dennoch verfehlen, das Phänomen zu verringern oder abzubauen.» (Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nr. 1 vom 11. Januar 2012.)
«Es ist bekannt, dass die Regierung jede Kooperation mit NGOs zur Lösung des Problems über einen nationalen Massnahmenplan verweigert und die Mehrheit der lokalen Behörden daher nicht an einem nachhaltigen Lösungsansatz zum Streunerhunde-Problem gearbeitet hat.
Müssen auch die Beiden sterben? /


Das Gegenteil ist der Fall: extreme schlechte Bedingungen in den Tierheimen, vernachlässigte, notleidende Tiere, fehlende Adoptionskampagnen und ein zweifelhafter, intransparenter Gebrauch der Budgets. Kein Wunder, dass gegen einige Tierheime derzeit ermittelt wird. Wir können kaum glauben, dass diese höchste rechtliche Instanz sich so weit aus dem Fenster lehnt: Sie ignoriert nicht nur den lautstark zum Ausdruck gebrachten Willen zahlreicher Bürger Europas, sondern auch internationale Vereinbarungen und Appelle europäischer Institutionen, die Rumänien mehrfach dazu aufgerufen haben, in der Angelegenheit der Streunerhunde human zu entscheiden», sagt Paun über die Entscheidung des Gerichts.
«Vier Pfoten» unterstreicht, dass das Streunerhunde-Problem nur durch langfristige Strategien gelöst werden kann, die ein Massnahmenpaket inklusive systematischer Geburtskontrolle in Zusammenarbeit von NGOs und Tierärzten beinhalten. Es gibt keine Lösungen, die über Nacht funktionieren. Der Begriff «Euthanasie» ist, nach seiner ursprünglichen Bedeutung, ein individueller medizinischer Akt, der ein Tier von schwerem Leid befreien soll und, der von einem Tierarzt durchgeführt wird. Es handelt sich dabei also um das genaue Gegenteil von Massentötungen von gesunden Tieren, die in den meisten europäischen Ländern illegal sind. Darum unterstützt die Organisation auch den Widerstand der Tierärzte gegen die Massentötungen.
Kurz gesagt, steht «Vier Pfoten» für das Prinzip einer verantwortungsvollen Hundehaltung - das heisst ein landesweites Regierungsprogramm mit einem integrierten Konzept zur Aufklärung der Bevölkerung, das Adoptionsprogramm, systematische Kastrationen, Identifizierung über Mikrochips, verpflichtende Registrierung und zu guter Letzt auch einen konsequenten Strafvollzug bei Aussetzen der Hunde beinhaltet. «Wir sind weiterhin offen für eine Zusammenarbeit mit Bürgermeistern, die die Situation der Streunerhunde auf eine professionelle und humane Art lösen wollen», schliesst Paun.