Einem am Montag dem Schweizer Bankenverband und der Treuhandkammer, dem Dachverband der Schweizer Wirtschaftsprüfer gesandten Schreiben zufolge hält die Finma es für notwendig, dass die Banken Rückstellungen für mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits wie Anwaltskosten verbuchen.
«Ausserdem erachtet die Finma es als grundsätzlich empfehlenswert, dass Rückstellungen für die zu erwartenden zukünftigen Bussenzahlungen gebildet werden», erklärte der Sprecher. «Beide Elemente seien zu Lasten des Geschäftsjahres 2013 zu verbuchen.»
Die Empfehlung gilt sowohl für das runde Dutzend von Kategorie 1-Geldhäusern, gegen die die Amerikaner bereits wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung ermitteln, als auch für die Institute, die sich bei den Amerikanern bis zum Jahresende selbst anzeigen wollen.
Für die korrekte Bilanzierung seien letztlich die Banken selbst verantwortlich, erklärte der Sprecher weiter. Zudem anerkenne die Finma, dass bezüglich der Höhe der Rückstellungen Unsicherheiten bestehen würden, denen die Banken aber mit nachvollziehbaren Schätzungen Rechnung tragen könnten.
Erst zwei Banken gaben Rückstellungen bekannt
Während Banken der Kategorie 1 wie Credit Suisse und Bank Bär ihre Strafe individuell aushandeln müssen, gilt für die anderen eine Pauschalregelung. Die Institute der sogenannten Kategorie 2 müssen sich auf Geldstrafen einstellen, die zwischen 20 und 50 Prozent der für US-Steuersünder verwalteten Gelder liegen.
Die Finma empfiehlt den Schweizer Banken, Rückstellung vorzubereiten. /


Der Strafsatz ist für die US-Gelder am höchsten, die Schweizer Banken 2009 noch annahmen, obwohl die Amerikaner bereits gegen die Grossbank UBS wegen Beihilfe zu Steuerhinterziehung vorgingen.
Bislang gaben erst zwei Institute der Kategorie 1 Rückstellungen bekannt. Credit Suisse legte knapp 300 Mio. Fr. zur Seite. Die Basler Kantonalbank meldete Rückstellungen von 100 Mio. Franken.