Als erstes will der Bundesrat ein Umsetzungskonzept für die nötige Gesetzgebung ausarbeiten. Er hat damit das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, das vom Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) unterstützt wird.
Das Umsetzungskonzept soll bis Ende Juni vorliegen. Bis Ende Jahr will der Bundesrat einen Gesetzesentwurf vorlegen können.
Als erstes will der Bundesrat ein Umsetzungskonzept für die nötige Gesetzgebung ausarbeiten. /


Das EJPD ist auch damit beauftragt worden, eine Ausführungsverordnung zu entwerfen. Diese könnte dann zum Zug kommen, wenn die Umsetzung auf Gesetzesebene nicht wie von der Initiative gefordert innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann.
Bundesräte nehmen Kontakt mit EU auf
Parallel zur gesetzgeberischen Arbeit will der Bundesrat die Diskussion im gemischten Ausschuss zum Freizügigkeitsabkommen anstossen. In diesem Gremium soll die neue Ausgangslage erörtert werden. Geklärt werden muss auch, ob das Protokoll über die Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien im Rahmen einer Neuverhandlung des Abkommens oder vorgängig geregelt werden soll.
Um den innen- und den aussenpolitischen Prozess zeitlich und inhaltlich so gut wie möglich aufeinander abzustimmen, hat der Bundesrat das EDA beauftragt, mit der EU und den Mitgliedstaaten umgehend Kontakt aufzunehmen. Die Mitglieder des Bundesrates werden ihre bilateralen Treffen in den nächsten Wochen und Monaten für diesen Zweck nutzen.
Ziel ist es zum einen, die EU und ihre Mitgliedstaaten über die laufenden innenpolitischen Arbeiten zu informieren. Zum andern sollen diese Kontakte und exploratorischen Gespräche auch dazu dienen, im Hinblick auf die angestrebten Verhandlungen die Interessenlage beider Seiten zu klären.