Der Entscheid fiel am Dienstagabend nach einer Sichtung der beiden Reportagen, wie das Bezirksgericht Sitten mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Giroud kann es innert zehn Tagen ans Kantonsgericht weiterziehen.
Er forderte Schutz der Persönlichkeit
Der Weinhändler hatte am 8.
Der Entscheid viel am Dienstagabend. (Symbolbild) /


Mai beantragt, die für den 12. Mai vorgesehene Ausstrahlung der Berichte zu verbieten. Er begründete dies mit dem Recht auf Schutz der Persönlichkeit. Berufsverbände wie Impressum protestierten heftig und sahen die Informationsfreiheit verletzt.