«Wenn eine Drohne in eine Menschenmenge abstürzt, kann es gefährlich werden», begründet BAZL-Sprecherin Martine Reymond gegenüber der Nachrichtenagentur sda den Schritt. Sie bestätigte einen Bericht in der Sendung «Heute Morgen» von Radio SRF.
Damit schliesst der Bund eine Lücke in der bestehenden Regelung. Zwar hat er bereits vor Jahren Vorschriften für den Gebrauch von Drohnen erlassen: Nicht berücksichtigt wird dabei aber, dass die Flugkörper auf Menschenmengen stürzen könnten. Die neue Vorschrift soll rechtzeitig auf den Nationalfeiertag am 1.
Gefahr von oben. /


August in Kraft.
Im Auge hat der Bund Konzerte, Public Viewing oder andere öffentliche Anlässe. Laut Reymond soll es um eine «öffentliche Ansammlung» handeln, wenn sich mehrere Dutzend Personen gemeinsam an einem Ort einfinden. Als Leitfaden dienten dem BAZL auch die jüngsten Vorfälle.
Zwei Vorfälle in Zürich
Im Raum Zürich beschäftigten Drohnen die Polizei in den vergangenen Wochen gleich zwei Mal: Beim Rolling-Stones-Konzert auf dem Letzigrund von Anfang Juni beschlagnahmte die Stadtpolizei Zürich den Kamera-Chip einer Drohne. Der Besitzer wurde verzeigt.
Der zweite Drohnen-Vorfall ereignete sich nach dem Sieg der Schweizer Nati gegen Honduras. Während hunderte Fans auf der Zürcher Langstrasse feierten, kreiste über ihnen eine Drohne und filmte mit.
Das Gerät gehört einem Medienunternehmen, die den Film anschliessend auf ihrer Website veröffentlichte. Zu einer Anzeige kam es jedoch nicht, weil kein Polizist das Gerät mit eigenen Augen gesehen hatte.