Das fedpol leite die Hinweise bei Verdacht auf strafrechtliche Relevanz an die zuständigen kantonalen Behörden weiter, wie Thomas Walther von der Koordinationsstelle gegen Internetkriminalität (Kobik) eine Information der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Mittwoch bestätigte.
In den USA sind E-Mail-Anbieter gesetzlich verpflichtet, Hinweise auf Kinderpornografie an die zuständige Organisation NCMEC weiterzuleiten. Diese Woche wurde ein Fall in den USA bekannt, bei dem ein Mann wegen eines Hinweises des Internetkonzerns Google verhaftet wurde. Google fand im E-Mail-Konto des Mannes beim Google-Dienst Gmail Bilder mit Kinderpornografie.
Keine aktive Bildersuche in der Schweiz
Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, ist in der Schweiz kein nationaler E-Mail-Anbieter bekannt, der aktiv bei seinen Kunden nach illegalen Bildern sucht.
Es gibt jährlich rund 200 Hinweise aus den USA mit Verdacht auf Internet-Kinderpornografie. (Symbolbild) /


Vom Gesetz wegen seien die Provider verpflichtet, die E-Mail-Verkehrsdaten sechs Monate aufzubewahren und dieses Material auf Anfrage an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben.
Die entsprechende Gesetzesgrundlage - das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs - wird zurzeit vom Parlament überarbeitet.
Google-Kunden stimmen der Datensuche zu
Schweizer Kunden des Google-Diensts Gmail willigten aufgrund der Nutzungsbedingungen ein, dass Google die Kundendaten auswerte und unter bestimmten Voraussetzungen weitergebe, betonte der Datenschützer.
Google mache dies gegenüber den Kunden transparent. Zwar sei das Vorgehen ein «schwerwiegender Eingriff» in den Datenschutz, sagte Baeriswyl. «Aber niemand ist verpflichtet, Gmail zu benutzen.»
Google setzt nach eigenen Angaben eine spezielle Technologie ein, um Bilder mit kinderpornografischem Inhalt aufzuspüren. Dabei werde jedes Missbrauchsbild mit einem digitalen Fingerabdruck versehen, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme des Konzerns. Die Technologie werde ausschliesslich zur Identifikation von Bildern mit kinderpornografischen Inhalt eingesetzt, und nicht für die Suche nach sonstigen kriminellen Aktivitäten, betont Google.