Die SIK hiess das Gesetz mit 14 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut, wie Kommissionspräsident Thomas Hurter (SVP/SH) am Dienstag vor den Medien in Bern sagte. Den Kernpunkten hatte sie schon früher zugestimmt. Sie brachte indes einige Ergänzungen und Änderungen an.
Der Nachtrichtendienst soll Telefone und Internetleitungen anzapfen dürfen. /


So möchte sie die Rolle des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten stärken.
Neu hat die Kommission ausserdem einen Artikel eingebaut, der dem Bundesrat ermöglicht, Organisationen oder Gruppierungen zu verbieten, ohne auf Notrecht zurückzugreifen.
Stimmen National- und Ständerat zu, kann der Bundesrat künftig Organisationen oder Gruppierungen verbieten, die terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagieren, unterstützen oder in anderer Weise fördern. Wer sich in der Schweiz an einer verbotenen Organisation beteiligt oder diese unterstützt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe.
Der Bundesrat hatte vor kurzem die Dschihadistengruppe Islamischer Staat (IS) auf dem Verordnungsweg verboten. Dabei hielt er fest, er sei bereit, über andere Lösungen zu diskutieren, falls im Rahmen der Beratungen zum Nachrichtendienstgesetz entsprechende Vorschläge eingebracht würden. Der Nationalrat wird sich im Dezember über das Gesetz beugen.