Darin hatten sie eine neue Anhörung gefordert. Sie machten Verfahrensfehler geltend und dürften letztlich das Ziel gehabt haben, den Fall ad acta zu legen. Der zuständige Richter in Los Angeles argumentierte in seiner neunseitigen Entscheidung, dass die Forderung von Polanskis Anwälten «keine verfassungsrechtliche Grundlage» habe.
Er erinnerte daran, dass die USA noch immer die Auslieferung des Regisseurs verlangten. Der Fall geht auf ein Sexualdelikt von 1977 zurück.
Roman Polanski gilt in den USA als flüchtig. /


Damals soll Polanski eine Minderjährige missbraucht haben. Er verbrachte mehrere Wochen in Untersuchungshaft und unter psychiatrischer Beobachtung.
Vor einer möglichen Verurteilung zu einer längeren Haftstrafe setzte sich der 81-jährige Filmemacher nach Frankreich ab. Für die US-Behörden gilt er seitdem als flüchtig, bei der Einreise in die USA droht ihm die Festnahme.
Die Anwälte Polanskis machen jetzt unter anderem juristische Fehler der Staatsanwaltschaft in Kalifornien geltend. Sie bezogen sich dabei auch auf Formfehler in einem Auslieferungsantrag, den die Staatsanwaltschaft im Oktober gestellt hatte, als Polanski in Polen zu Besuch war. Polen hatte damals das Rechtsersuchen der US-Justiz auf eine Festnahme und Auslieferung des Filmemachers abgelehnt.