Heute gibt keine Untergrenze. Geht es nach dem Bundesrat und dem Ständerat, sollen künftig nur noch Wasserkraft-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 300 Kilowatt gefördert werden. Der Nationalrat hatte die Grenze höher gesetzt, bei 1 Megawatt. Die Mehrheit befand, Kleinstwasserkraftwerke hätten im Verhältnis zum Eingriff in die Natur einen geringen Nutzen.
Im Ständerat setzte sich Werner Luginbühl (BDP/BE) vergeblich für die höhere Untergrenze ein. 99 Prozent der Wasserkraftwerke hätten mehr Leistung als 1 Megawatt, gab er zu bedenken. Würde die Grenze dort gesetzt, würden die 100 kleinsten Anlagen nicht mehr unterstützt. Diese beanspruchten viele Fördergelder und weckten grosse Widerstände, nicht nur bei Umweltorganisationen.
Im Interesse der Fische
«Wir setzen bei Kleinstkraftwerken viel Geld ein für wenig Leistung und richten damit viel Flurschaden an», sagte Luginbühl. Auch Roberto Zanetti (SP/SO) warb für die höhere Untergrenze, «im Interesse der Fische und auch der Fischer». Nicht jeder Flusslauf sollte verbaut werden.
Die Mehrheit im Ständerat war aber der Ansicht, auch die Produktion vieler Kleinstanlagen lohne sich in der Summe. Sonst bräuchten auch kleine Photovoltaik-Anlagen nicht gefördert zu werden, gab Werner Hösli (SVP/GL) zu bedenken.
Auch kleine Wasserkraftwerke lohnen sich. /


Wolle man den Ausstieg aus dem Atomstrom bewerkstelligen, müsse die Wasserkraft ausgebaut werden. Der Rat sprach sich mit 25 zu 18 Stimmen dafür aus, die Grenze bei 300 Kilowatt zu setzen.
Energieanlagen auch in Naturschutzgebieten
Weiter hat der Ständerat am Dienstag entschieden, dass Windturbinen, Wasserkraftwerke oder Pumpspeicherkraftwerke künftig unter Umständen auch in Naturschutzgebieten gebaut werden dürfen. Konkret soll die Nutzung von erneuerbaren Energien zum nationalen Interesse erklärt werden. Damit wäre eine Güterabwägung möglich, wenn es um den Bau von Anlagen in Landschaften von nationaler Bedeutung geht.
Der Ständerat folgte in diesem Punkt grundsätzlich dem Bundesrat und dem Nationalrat, schränkte aber die Güterabwägung etwas ein: Diese soll nur möglich sein, wenn das Schutzgebiet nicht «im Kern seines Schutzwertes verletzt wird».
Energieministerin Doris Leuthard stellte fest, dabei handle es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Was zum Kern eines Schutzgebietes gehöre und ob dieser durch eine Energieanlage verletzt würde, müsste wohl im Einzelfall geklärt werden. Im Sinne einer Konzession an die Umweltverbände zeigte sich Leuthard aber einverstanden mit der Ergänzung.
Bessere Rahmenbedingungen
Geregelt hat der Ständerat ferner die Abnahme- und Vergütungspflicht durch Netzbetreiber. Das Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für die Produktion aus erneuerbaren Energien zu verbessern: Diese sollen in jedem Fall einen Abnehmer haben, der ihnen einen angemessenen Preis bezahlt.
Der Ständerat ist hier wieder näher an die Version des Bundesrates gerückt. Bei den Regeln zum Eigenverbrauch hat er indes eine Klausel eingefügt, wonach sich Endverbraucher zum Eigenverbrauch zusammenschliessen können. Sie hätten zusammen nur einen Zähler und würden vom Netzbetreiber wie ein Endverbraucher behandelt.