Danach können Betreiber eines WLAN-Netzes für Rechtsverstösse zur Verantwortung gezogen werden, die sie nicht persönlich begangen haben.
Rechtslage beachten
Viele Flüchtlinge sind sich des Problems in Deutschland nicht bewusst. Denn in ihrer einstigen Heimat konnten sie oftmals urheberrechtlich geschütztes Material frei downloaden, ohne dabei eine strafrechtliche Verfolgung fürchten zu müssen. In Deutschland gestaltet sich dies aber grundlegend anders - wie auch die jüngste Abmahnwelle wegen Streamings von Videos auf der Pornoseite «Redtube» gezeigt hat. In dem Bericht wird von dem Syrer Mohamad S. berichtet.
S. reiste im August 2015 als Flüchtling in die Bundesrepublik ein und bekam durch einen hilfsbereiten Nachbarn Zugang zu dessen WLAN-Netz.
Viele Flüchtlinge sind sich nicht bewusst, dass Downloads illegal sind. /


Nachdem sich der Syrer den Streifen «Margos Spuren» via Bittorrent heruntergeladen hatte, flatterte dem Anschlussinhaber als «Mitstörer» ein Abmahnschreiben über 815 Euro ins Haus. 600 Euro allein als Schadensersatz für den Rechteinhaber. Obwohl dies kein Einzelfall ist, zeigen sich Anwälte vermehrt kulant.
Bittorrent und Co meiden
Das im Fall S. beauftragte Büro Waldorf-Frommer gibt an, vorher nicht zu wissen, wen eine Abmahnung treffe. In Härtefällen seien allerdings Milderungen, Teilzahlungen oder ein Erlass der Forderungen denkbar. Ein Grund dürfte sein, dass Schutzsuchende in der Regel nicht über die finanziellen Möglichkeiten verfügen, die Forderungen überhaupt begleichen zu können. Die Experten raten deshalb, Bittorrent oder darauf basierende Streaming-Dienste wie Popcorn Time zu meiden. Denn dort wird der User nicht nur zum Down-, sondern auch Uploader.