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Kein Haftunterbruch - Rappaz wieder im GefängnisLausanne - Der Walliser Hanfbauer Bernard Rappaz verbüsst seine Haftstrafe seit dem Donnerstagnachmittag wieder im Gefängnis. Sollte er erneut in einen Hungerstreik treten, haben die Behörden die Möglichkeit, eine Zwangsernährung durchzusetzen. Dies entschied das Bundesgericht.bert / Quelle: sda / Donnerstag, 26. August 2010 / 13:22 h
Das höchste Gericht wies am Donnerstag eine Beschwerde Rappaz' ab. Demnach hatte der Kanton Wallis Bernard Rappaz zu Recht einen Unterbruch der Haft verwehrt.
Eine Unterbrechung des Strafvollzuges kann laut den Richtern in Lausanne nur aus wichtigen Gründen erfolgen. Das sei etwa der Fall, wenn notwendige medizinische Hilfe weder im Gefängnis noch in der Gefangenenabteilung eines Spitals erbracht werden könne. Bei Rappaz seien die Voraussetzungen nicht erfüllt.
Nötigenfalls Zwangsernährung Wenn Rappaz seinen Hungerstreik fortsetze, sei nötigenfalls eine Zwangsernährung anzuordnen, falls eine bleibende Schädigung seiner Gesundheit oder der Tod nicht anders abzuwenden sei. Bei einem Aufenthalt Rappaz' im Inselspital könne sich diese Massnahme auf eine entsprechende Regelung im Recht des Kantons Bern stützen. Vergleichbare Normen würden auch die Kantone Zürich und Neuenburg kennen. Eine bundesrechtliche Regelung bestehe nicht.Seit Ende Juli verbüsst Rappaz seine Haft in Form von Hausarrest auf seinem Hof. /
Falls eine kantonale Norm fehle, lasse sich eine Zwangsernährung allerdings auch mit der allgemeinen Polizeiklausel rechtfertigen, die behördliches Eingreifen bei aktueller Gefahr erlaube, erklärten die Richter. Staat muss Strafe durchsetzen Die Richter hielten weiter fest, dass der Staat seinen Strafanspruch gegenüber rechtskräftig verurteilten Straftätern durchzusetzen habe. Zudem treffe ihn eine Fürsorgepflicht. Er habe dafür zu sorgen, dass Inhaftierte nicht an Leib und Leben geschädigt würden. Der Präsident der Verbindung Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Jacques de Haller, reagierte mit scharfer Kritik auf den Bundesgerichtsentscheid. Die Möglichkeit von Zwangsernährung im Strafvollzug sei eine «Instrumentalisierung der Medizin». Das sei keine gute Sache, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Ärzte, die Zwangsernährungen vornehmen müssten, würden in sehr schwierige Situationen versetzt. Man dürfe nicht polizeiliche Aufgaben an Ärzte abgeben. Die Medizin müsse als Feigenblatt herhalten.
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