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Bundesrat soll nicht zwingend für Milchbauern intervenieren

Bern - Der Nationalrat verzichtet darauf, mehr Interventionsmöglichkeiten zu Gunsten der Milchbauern vorzusehen. Der Bundesrat soll nicht eingreifen müssen, wenn Selbsthilfemassnahmen der Branche - etwa zur Abschöpfung des Milchsees - nicht greifen.

bg / Quelle: sda / Mittwoch, 19. September 2012 / 11:13 h

Konkret wollten die Bauernvertreter den Bundesrat etwa dazu verpflichten, Finanzierungsmassnahmen einer breit abgestützten Branchenorganisation für alle Produzenten zwingend zu erklären. Dazu könnten Beiträge zur Eindämmung der Milchschwemme gehören. Der Bundesrat schlug eine «kann»-Formulierung vor. Diese hiess der Nationalrat am Mittwoch mit 94 zu 84 Stimmen gut. Der Nationalrat schloss sich mit seinem Entscheid dem Grundsatz des Bundesrates an, wonach die Branchenorganisationen - relevant ist dies für allem bei der Milchwirtschaft - sich nach dem Markt ausrichten sollen. Nur ergänzend soll der Bundesrat eingreifen. «Strukturelle Probleme müssen in der Branche gelöst werden», sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er wehrte sich gegen den Ruf nach dem Staat: «Wenn jede Selbsthilfemassnahme allgemeinverbindlich wird, ist es staatliche Intervention.»

Keine Überprüfung der Auswirkungen

Mit einer strikten Verpflichtung hätte der Bundesrat nicht einmal mehr die Auswirkungen solcher Hilfen prüfen können, sagten Jean-René Germanier (FDP/VS) und andere. Die Preisfestsetzung sei Sache der Käufer und Verkäufer, nur bei einer Blockade solle der Bundesrat eingreifen. Die Vorschläge der Milchproduzenten führten zu einer Art Kartell im Milchmarkt. Die Gegner der ausgedehnten Regelung - alle ausser die SVP und Teile der CVP und BDP - kritisierten, dass die Landwirtschaft gleichzeitig zur Bekämpfung der Überproduktion noch die Zahlungen an die Landwirtschaft erhöhen wolle. Das sei nicht kohärent, sagte etwa Kathrin Bertschy (GLP/BE). Günstigere Regeln für die Milchwirtschaft hiess der Nationalrat dagegen bei den Milchverträgen gut. Das Gesetz soll engere Schranken für die Verträge vorsehen, entschied die grosse Kammer mit 100 zu 76 Stimmen. Verträge sollen mindestens für ein Jahr gelten und dürfen während dieser Zeit nicht abgeändert werden.



Für die Beratung der Landwirtschaftspolitik ist die gesamte Sitzung bis um 19 Uhr reserviert. /

Damit erzielten die Milchbauern einen Teilerfolg.

Rückzug der Milchwirtschaft befürchtet

Der Direktor der Schweizer Milchproduzenten (SMP), Albert Rösti (SVP/BE), plädierte mit Verweis auf die prekäre Lage kleiner Milchbauern für Massnahmen zu deren Gunsten. Die Kleinbauern seien bei den heutigen Preisen kaum mehr überlebensfähig. «Lösungen im Milchmarkt sind dringend», sagte auch Markus Ritter (CVP/SG). Die Milchwirtschaft, die ein Drittel zur Wertschöpfung der Landwirtschaft beitrage, könnte sich aus weiten Teilen des Landes zurückziehen. Die geforderten Regeln kosteten nicht einmal etwas.

Fixe Verkäsungszulage

Zudem schrieb der Nationalrat die heute geltende Verkäsungszulagen fest ins Gesetz. Sie betragen 15 Rappen sowie 3 Rappen für Milch, die ohne Silagefutter produziert wird. Eine starke Minderheit hielt vergeblich fest, dass diese Zahlen nicht ins Gesetz gehörten. Sie seien bereits im Budget vorgesehen. Eine Abfuhr erhielt der Versuch der Landwirtschaft, die Einfuhrzölle über ein strengeres Kriterium anzuheben. Mit den Zöllen solle eine grösstmögliche Versorgung mit einheimischen landwirtschaftlichen Produkten sichergestellt werden, forderte Markus Hausammann (SVP/TG). Futtergetreide soll damit vermehrt wieder in der Schweiz angebaut werden. Die Befürworter wehrten sich auch gegen die geplante Senkung des Schutzes für Brotgetreide. Der Nationalrat lehnte dies mit 101 zu 77 Stimmen ab.

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