Bern - Der Ständerat will nichts wissen von Formel-1-Rennen in der Schweiz. Er hat es zum wiederholten Mal abgelehnt, das seit den 50er-Jahren geltende Verbot für Rundstreckenrennen aus dem Strassenverkehrsgesetz zu streichen.
ht / Quelle: sda / Mittwoch, 16. März 2011 / 16:03 h
Mit scharfen Worten kritisierte Kommissionssprecher Peter Bieri (CVP/ZG) die parlamentarische Initiative seines Parteikollegen Jean-René Fournier (VS). Seit 2003 gelange das Thema immer wieder in die Räte. Zuletzt habe der Ständerat vor zwei Jahren eine Gesetzesrevision abgelehnt.
Es sei eine «notorische Zwängerei», dieses «politisch minderwertige» Thema weniger als zwei Jahre später bereits wieder einzubringen. Einzig der Titel sei neu. Statt von der Aufhebung des Formel-1-Verbots sei nun von der Aufhebung des Verbots für Rundstreckenrennen die Rede.
Er sei auch überrascht, dass der Vorstoss von einem Vertreter des Tourismuskantons Wallis stamme, der mit der intakten Natur in der Schweiz Werbung mache. Da stünden Rundstreckenrennen quer in der Landschaft. Zudem habe das Parlament wichtigere Probleme zu lösen.
«Nutzen für Forschung»
Fournier verteidigte seinen Vorstoss damit, dass das Verbot überholt sei. Sowohl die Rundkurse als auch die Fahrzeuge seien wesentlich sicherer geworden als 1955, als unter dem Eindruck eines schweren Unfalls mit 80 Toten an einem Rennen in Le Mans (F) solche Rundrennen in der Schweiz verboten wurden. Das Verbot sei zudem nicht ehrlich. Es gebe nämlich bereits heute Motorsportrennen in der Schweiz, einfach nicht auf einer Rundstrecke.
Ausserdem führe die Aufhebung des Verbots nicht unmittelbar zum Bau eines Rennkurses in der Schweiz, versuchten die Verbotsgegner zu beschwichtigen. Nutzen versprechen sie sich von Rundstreckenanlagen vor allem für die Industrie und die Forschung.
Thema nicht vom Tisch
Diesen Argumenten schenkte die Ratsmehrheit kein Gehör. Der Ständerat entschied mit 23 zu 12 Stimmen, die parlamentarische Initiative zu versenken.
Dennoch wird sich die kleine Kammer voraussichtlich schon bald wieder dem Thema annehmen müssen. Die Verkehrskommission des Nationalrats hat letzten Februar nämlich drei ähnlichen parlamentarischen Initiativen zugestimmt. Folgt das Plenum der Kommission, gelangen die drei Vorstösse zur Beratung in den Ständerat.