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Lohn für Liebesdienste soll vor Gericht eingeklagt werden können

Bern - Prostitution soll nicht verboten werden. Eine vom Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eingesetzte Expertengruppe schlägt stattdessen Massnahmen vor, um Prostituierte besser vor Ausbeutung zu schützen.

fest / Quelle: sda / Montag, 24. März 2014 / 20:41 h

Beispielsweise sollen die Frauen und Männer den Lohn für ihre Liebesdienste gerichtlich einklagen können. Das ist heute nicht der Fall. Prostitution ist in der Schweiz zwar legal, Prostitutionsverträge verstossen gemäss Bundesgericht aber gegen die guten Sitten. Die Forderungen, die daraus entstehen, lassen sich daher nicht gerichtlich durchsetzen. Die Aufhebung der Sittenwidrigkeit ist eine von 26 Massnahmen, die die Expertengruppe in dem am Freitag veröffentlichten Bericht vorschlägt. Der Bericht stellt fest, dass Frauen im Erotikgewerbe regelmässig Opfer von Ausbeutung werden und dort oft prekäre Verhältnisse vorherrschen. Die Expertinnen und Experten sind daher der Ansicht, dass die Rechte der im Erotikgewerbe tätigen Frauen und Männer gezielt gestärkt werden müssen.

Handlungsbedarf im Sexgewerbe

Auslöser der Arbeiten war der Vorschlag des Bundesrats, das Cabaret-Tänzerinnen-Statut aufzuheben, weil dieses den Schutz der betroffenen Frauen kaum mehr gewährleistet. In der Vernehmlassung zeigte sich, dass nicht nur im Cabaret-Bereich, sondern im Erotikgewerbe allgemein Handlungsbedarf besteht. Die in der Folge vom EJPD eingesetzte Expertengruppe schlägt neben der Aufhebung der Sittenwidrigkeit und des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts vor, für die Prostitution einen rechtlichen Rahmen auf Bundesebene zu schaffen. Neben der Lösung vertragsrechtlicher Probleme müsste dieser nach Ansicht der Expertengruppe einen Präventionsauftrag enthalten. Geprüft werden sollen auch einheitliche Bestimmungen für Etablissements, die Ergänzung des Strafgesetzbuchs um den Tatbestand der gewerbsmässigen Förderung der Prostitution, die Stärkung der Opferrechte oder die Vereinheitlichung der ausländerrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen. Nach Meinung der Expertengruppe sollte über die rechtlichen Anpassungen hinaus die Koordination sowohl auf nationaler wie auch auf kantonaler Ebene gestärkt werden.



Nach Ansicht der Expertengruppe brauche es eine nationale Politik zu Sexarbeit. /

Um dies zu erreichen, sollen beispielsweise eine Koordinationsstelle und eine neutrale Fachstelle geschaffen werden. Die Schulung von Strafverfolgungsbehörden, Richtern und Polizei, die Aufstockung von Beratungsstellen und Migrationsbehörden, bessere Prävention oder die Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind weitere Vorschläge.

Gegen ein Verbot

Nach Ansicht der Expertengruppe brauche es eine nationale Politik zu Sexarbeit, um zentrale Grundsätze auf eidgenössischer Ebene zu verankern, heisst es im Fazit des Berichts. Diese Politik solle liberal und pragmatisch ausgestaltet sein. Ein Prostitutionsverbot lehnen die Expertinnen und Experten jedoch ab. Ihrer Meinung nach hätte weder ein vollständiges Verbot noch die Bestrafung von Freiern die erhoffte Schutzwirkung. «Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde», heisst es in dem Bericht. Die von der St. Galler Regierungsrätin Kathrin Hilber geleitete Expertengruppe bestand aus Vertreterinnen und Vertretern der Frauenschutzorganisationen im Erotikbereich, der Sozialpartner, der Kantone sowie der betroffenen Bundesstellen. Der Bericht zeigt auch den Umfang des Sexgewerbes in der Schweiz. Demnach arbeiten zwischen 13'000 und 20'000 Personen als Sexarbeiterinnen oder im Rahmen von Escort-Diensten. Hinzu kommen mehrere tausend Frauen, die in Kontaktbars oder Cabarets arbeiten. Der Erlös der Branche wird auf jährlich 3,2 Milliarden Franken geschätzt.

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