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Ecclestone gewinnt im Londoner Zivilprozess auch die BerufungBernie Ecclestone gewinnt im Skandal um Bestechungsgelder beim Zivilverfahren in London auch die zweite Hürde. Die Berufung der Constantin Medien AG gegen ein Urteil vom Februar wird abgewiesen.ww / Quelle: Si / Donnerstag, 27. März 2014 / 21:24 h
Das High Court London hatte am 20. Februar erklärt, es habe zwar Bestechung vorgelegen, die Münchner Firma habe aber nicht nachweisen können, dass ihr dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Ecclestone bleibt allerdings auf 4,8 Millionen Euro Anwaltskosten sitzen. Die andere Hälfte seiner Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von rund 10,3 Millionen Euro muss Constantin bezahlen. Deren Anwaltskosten belaufen sich nach Angaben eines ihrer Anwälte vor Gericht auf weitere rund 7,8 Millionen Euro.
Bernie Ecclestone. (Archivbild) /
Die Constantin Medien AG mit dem Schweizer Bernhard Burgener an der Spitze klagt auf die Zahlung von 171 Millionen Dollar. Die Firma sieht es als erwiesen an, dass der Verkauf der Formel-1-Anteile der Bayerischen Landesbank (BayernLB) an den Finanzdienstleister CVC um eine Milliarde Dollar unterbewertet worden ist. Das Medien-Unternehmen hat damals wohl seinen Teil des Verkaufserlöses erhalten. Aber die Firma hätte nach eigener Einschätzung noch viel mehr lösen können, wenn der Verkaufspreis höher gelegen wäre. Das Aktienpaket hatte vor sieben Jahren für nur 820 Millionen Dollar die Hand gewechselt, weil ein Mann der BayernLB durch Ecclestone bestochen worden sei. Die Refinanzierung von CVC hat ein Jahr später eine Bewertung in der Höhe von 2,8 Milliarden Dollar ergeben.
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