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Volksentscheid zu Erbschaftssteuern und TV-Gebühren im Juni

Bern - Am 14. Juni stimmt das Volk über vier eidgenössische Vorlagen ab: Die Erbschaftssteuer-Initiative, die Stipendien-Initiative, die Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes und die Änderung der Verfassungsbestimmung über die Fortpflanzungsmedizin.

flok / Quelle: sda / Mittwoch, 28. Januar 2015 / 16:50 h

Der Bundesrat beschloss am Mittwoch das Programm für den Abstimmungssonntag Mitte Juni. Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Für Erbschaften gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken, für Schenkungen von 20'000 Franken im Jahr. Für Unternehmen sollen Ermässigungen gelten, wenn Betriebe von den Erben weitergeführt werden.

Die Einnahmen kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute. Heute besteuert der Bund Erbschaften nicht. Zwar erheben fast alle Kantone solche Steuern, doch sind direkte Nachkommen inzwischen fast überall von der Steuer befreit. Hinter der Erbschaftssteuer-Initiative stehen die Parteien EVP, SP, Grüne und CSP sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die christliche Organisation ChristNet.

Minimaler Lebensstandard für Studierende

Die Stipendien-Initiative des Verbandes der Schweizer Studierendenschaften (VSS) verlangt, dass der Bund die Vergabe und Finanzierung der Ausbildungshilfen für die Tertiärstufe - nach Matura oder Lehre - gesetzlich regelt.

Den Studenten müsste ein «minimaler Lebensstandard» garantiert werden. Die Höhe der Beiträge soll im Gesetz festgelegt werden. Die Initianten sprechen von Ausbildungs- und Lebenskosten für Studierende von jährlich rund 24'000 Franken.

Bundesrat und Parlament sagen Nein

Bundesrat und Parlament empfehlen dem Stimmvolk, beide Volksinitiative abzulehnen. Zur Stipendien-Initiative hat das Parlament als indirekten Gegenvorschlag eine Änderung des Ausbildungsbeitragsgesetzes beschlossen, mit welcher die Stipendienvergabe schweizweit vereinheitlicht werden soll.

Im Gesetz ist jedoch keine minimale Stipendienhöhe festgesetzt.



Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt vors Volk, weil der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat. (Symbolbild) /

Geregelt wird lediglich, wer Anspruch auf Stipendien hat, welche Ausbildungen unterstützt werden oder in welcher Form die Stipendien ausgerichtet werden.

TV-Gebühren auch ohne Empfangsgerät

Das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) kommt vors Volk, weil der Schweizerische Gewerbeverband das Referendum ergriffen hat. Gemäss der vom Parlament beschlossenen Gesetzesänderung müssen künftig alle Haushalte sowie alle Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500'000 Franken Radio- und TV-Gebühren bezahlen - unabhängig davon, ob sie ein Empfangsgerät besitzen.

Damit wollen der Bundesrat und das Parlament der Tatsache Rechnung tragen, dass Radio- und TV-Sendungen heute auch auf Computern, Tablets oder Smartphones gehört und geschaut werden können. Laut dem Bundesrat würden die Billag-Gebühren mit dem revidierten Gesetz sinken.

Künstliche Befruchtung

Bei der Änderung der Verfassungsbestimmung zur Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich geht es um die künstliche Befruchtung. Heute dürfen höchstens drei Embryos im Reagenzglas gezeugt werden. Neu soll die Entwicklung von bis zu acht Embryos erlaubt sein. Dies soll die Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft erhöhen.

Das Parlament hatte der Änderung im Rahmen einer Revision zugestimmt, die zum Ziel hat, die Präimplantationsdiagnostik zu erlauben: In vitro gezeugte Embryos sollen künftig vor der Einpflanzung in die Gebärmutter untersucht werden dürfen.

Abstimmung über Untersuchungen später

Umstritten war im Parlament, welche Tests erlaubt sein sollen. Die Räte entschieden sich schliesslich für eine grosszügige Regel: Embryos sollen künftig auch auf Chromosomenstörungen untersucht werden dürfen. Die Gegnerinnen und Gegner wollen die Neuerung mit dem Referendum bekämpfen. Dieses kann jedoch ergriffen werden, wenn das Volk die Verfassungsänderung annimmt.

Nicht zur Abstimmung kommt im Sommer der Bau einer zweiten Gotthard-Röhre. Somit wird das Stimmvolk darüber erst nach den eidgenössischen Wahlen vom Oktober entscheiden.


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