Ausserdem müssen die Verurteilten umgerechnet rund 4,1 Millionen Franken Schadenersatz zahlen.
Über «The Pirate Bay» konnten Nutzer kostenlos Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen tauschen.
Der Server ist eine der grössten Internet-Tauschbörsen weltweit und hat nach eigenen Angaben 22 Millionen Nutzer.
Klage der Musikindustrie
Gegen die Betreiber hatten Musik- und Filmunternehmen wie Warner Bros., Sony, EMI und Columbia Pictures geklagt.
Auch schwedische Schriftsteller, darunter Henning Mankell und Per Olov Enquist, waren beteiligt.
Berufung angekündigt
Das Gericht argumentierte, die Angeklagten hätten die Plattform für illegales Herunterladen angeboten und damit die Nutzer angestiftet, Urheberrechte zu verletzen.
«Pirate Bay» galt als die grösste Tauschbörse seiner Art. /


Die zwischen 24 und 49 Jahren alten Männer hatten bereits im Vorfeld angekündigt, im Falle einer Verurteilung Berufung einzulegen.
Sie argumentieren, dass «The Pirate Bay» selbst auf seinen Servern keine Dateien speichert.
Die Tauschbörse hilft aber seinen Mitgliedern bei der Suche nach dem gewünschten Material, das dann von anderen Nutzern heruntergeladen werden kann.
Kommerziell oder gemeinnützig?
Das Gericht stufte den Internet-Betreiber deshalb als «kommerzielles» und «organisiertes» Unternehmen ein. «Pirate Bay» hatte sich als gemeinnützig bezeichnet.
Vertreter der Musikindustrie begrüssten das Urteil. Es gilt international als wegweisend im Kampf gegen das illegale Herunterladen von Dateien aus dem Internet.