In einem Brief, welcher der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.
Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage nicht über die amtlich zugelassenen Kanäle eingetroffen sei.
Respekt vor der Schweiz
Ähnlich äusserte sich die UBS in ihrer Stellungnahme. Aus Respekt vor der Rechtssprechung und Souveränität eines anderen Staates solle die Klage nicht weiter verfolgt werden.
Die Vorladung sei inkompatibel mit dem Steuerabkommen zwischen der Schweiz und den USA, schreibt die UBS in der gerichtlichen Eingabe weiter.
Im Mai vergangenen Jahres war den US-Behörden ein Fisch ins Netz gegangen, auf den sie lange gewartet hatten: Eine Untersuchung der Steuerbehörde zu den Tätigkeiten des russischen Immobilienhändlers Igor Olenicoff trug den Ermittlern den Namen seines Privatbankiers Bradley Birkenfeld ein.
Der Fall Birkenfeld
Dem ehemaligen Direktor der Private-Banking-Abteilung der UBS konnte nachgewiesen werden, im Ausland betrügerische Anlagefonds und Firmen gegründet zu haben, um rund 150 Mio. Dollar an Vermögen reicher Klienten wie Olenicoff zu verbergen.



Das Vorgehen der USA verletze die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht, so der Bundesrat. /


Birkenfeld gestand und arbeitet seither mit den US-Behörden zusammen. Auf seine Kenntnisse stützt sich die Klage. Im Februar diesen Jahres musste sich die Bank dem Druck der Amerikaner beugen. Sie überwies die Daten von rund 300 Kunden, die des Steuerbetrugs verdächtigt wurden und zahlte zudem eine Busse von 780 Mio. Dollar.
Einen Tag nach dem Vergleich doppelten die US-Behörden aber nach und verlangten die Herausgabe 52'000 weiterer Kontodaten. Gegen diese Forderung wehren sich nun sowohl die UBS als auch der Bundesrat.