Mit seiner Vorlage zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes übernahm der Bundesrat das Konzept, das Gesundheitsminister Pascal Couchepin Anfang April vorgestellt hatte.
Dass neuerdings Prämienaufschläge von bis zu 20 Prozent angekündigt sind, konnte daran nichts mehr ändern.
«Wir müssen uns der Realität mit den verfügbaren Mitteln stellen», hielt Couchepin vor den Medien der Flut von Kritiken und Vorschlägen der letzten Tage entgegen. Standhaft weigerte er sich, den Spareffekt der beantragten Massnahmen auch nur annähernd zu beziffern.
Praxisgebühr soll kommen
Trotz heftigem Widerstand einführen will der Bundesrat den Behandlungsbeitrag von 30 Franken, den jeder Patient bei den ersten sechs Besuchen bar in die Arztpraxis oder ins Spitalambulatorium mitbringen muss. Damit sollen die Versicherten von unnötigen Arztbesuchen abgehalten werden. Im Gegenzug soll der maximale Selbstbehalt pro Jahr von 700 auf 600 Franken sinken.
Als erste Anlaufstelle sollen alle Krankenkassen einen kostenlosen telefonischen Beratungsdienst einrichten müssen.
«Wir müssen uns der Realität mit den verfügbaren Mitteln stellen», so Couchepin. /


Das Gesetz präzisiert, dass der Dienst unabhängig von den Kassen betrieben werden muss und diesen keine Daten aus der Beratung bekanntgeben darf.
Nicht länger soll es möglich sein, jedes Jahr zwischen Grund- und Wahlfranchise zu wechseln. Die Wahl einer höheren Franchise, die zu einer Prämienreduktion berechtigt, soll nach dem Vorschlag fortan für mindestens zwei Jahre gelten.
Sodann ersucht der Bundesrat um die Kompetenz, die ambulanten Tarife in einem Kanton um höchstens 10 Prozent zu senken, wenn der Kostenanstieg mindestens zwei Prozent über dem schweizerischen Durchschnitt liegt.
Für 2010 schlägt der Bundesrat vor, den Bundesbeitrag von rund 2 Mrd. Franken an die Prämienverbilligung um 200 Mio. Franken zu erhöhen. Weitere Massnahmen wird der Bundesrat in eigener Kompetenz bei den Medikamentenpreisen treffen.