Auf dem Stopp-Schild soll der Internetnutzer über den Grund der Sperrung informiert und auf die schwerwiegenden Folgen von Kinderpornografie für die missbrauchten Mädchen und Jungen hingewiesen werden.
Der Nutzer wird zugleich darauf hingewiesen, dass ein Umgehen der Sperre strafbar ist. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Bussgelder bei Verstössen der Internetanbieter werden aber erst nach einer Übergangsphase von sechs Monaten erhoben.
Anders als zunächst vorgesehen, werden die Daten eines Users beim Klick auf ein Stopp-Schild nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Zufällig dorthin geratene User sollen somit nicht unter Generalverdacht gestellt werden.
Schärferes Waffenrecht
Drei Monate nach dem Amoklauf von Winnenden verschärfte der Bundestag das Waffenrecht.
Künftig werden bedenkliche Seiten mit einem Stopp-Schild blockiert. (Symbolbild) /


Nach dem Gesetz müssen Waffenbesitzer künftig mit verdachtsunabhängigen Kontrollen rechnen.
Zudem drohen ihnen härtere Strafen als bisher, wenn sie ihre Schusswaffen nicht vorschriftsmässig aufbewahren. Für Besitzer von illegalen Waffen wird eine bis Jahresende befristete Amnestieregelung eingeführt, damit sie ihre Waffen zurückgeben können, ohne eine Strafe befürchten zu müssen.
Zudem soll bis 2012 ein nationales Waffenregister aufgebaut werden. Die Altersgrenze, ab der Jugendliche mit Grosskaliber-Waffen schiessen dürfen, steigt mit der Neuregelung von 14 auf 18 Jahre. Mit der Forderung, grosskalibrige Waffen im Schiesssport ganz zu verbieten, konnte sich die SPD nicht durchsetzen. Auch das ursprüngliche geplante Paintball-Verbot war aus dem Gesetzentwurf wieder gestrichen worden.