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Wareneinfuhr: Schengen ändert am Zoll nichtsBasel - Vor der Ferienreisezeit werden Zoll- und Grenzbehörden mit Anfragen eingedeckt, was seit dem Schengen-Beitritt der Schweiz beim Zoll gelte. Die Behörden im Basler Dreiländereck machten vor den Medien klar: Schengen ändert bei der Wareneinfuhr nichts.sl / Quelle: sda / Dienstag, 23. Juni 2009 / 13:28 h
«Wir haben alle dieselben Probleme: Es kommen die Sommerferien, und die Schweiz gehört jetzt zu Schengen», sagte Patrick Gantenbein, Sprecher der Schweizer Grenzwache in Basel.
Derzeit gingen bei den Zoll- und Grenzbehörden der Region täglich bis zu zwei Dutzend Anfragen ein, dies in Deutschland, Frankreich und der Schweiz.
Die Leute wollen laut Gantenbein wissen, was an der Grenze nun gelte, ob sie ihren Wein aus Südfrankreich heimbringen dürften und Ähnliches. Dass die Schweiz seit Dezember 2008 zum Schengen-Raum gehört, hat indes «auf die Zollbestimmungen überhaupt keinen Einfluss», wie Markus Ückert vom deutschen Zoll in Lörrach sagte.
Plagiate werden am Zoll eingezogen. /
So können Privatpersonen im Reiseverkehr weiterhin abgabefreie Waren bis zu einem Wert von 300 Franken pro Person und Tag zollfrei in die Schweiz bringen. Besondere Regeln gelten etwa für Fleisch, Wein und Tabakwaren oder auch für Güter, die beispielsweise dem Artenschutz unterstehen. ID oder Pass sind nötig Der Schweizer Zoll zieht zudem auch bei Reisenden gefälschte Markenartikel ein: die Luxustasche für nur 50 Euro, die am Strand gekaufte Designer-Sonnenbrille und derlei, wie Martin Leuenberger vom Flughafenzoll sagte. Teils andere Zollregeln gelten gemäss Zollvertretern Deutschlands und Frankreichs in den Nachbarländern der Schweiz. Laut Gantenbein sind zudem trotz Schengen im Ausland weiterhin Pass oder ID nötig.
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